Rumänien
Protest: Mann springt von Parlaments-Balkon
23.12.2010
Während einer Sitzung in Bukarest sprang der Mann in den Saal - schwer verletzt.
Ein Mann hat ist am Donnerstagmorgen während der Parlamentssitzung in Rumänien aus Protest gegen die Besoldungspolitik der Regierung vom Balkon des Sitzungssaals gesprungen. Im Parlament fand eine gemeinsame Sitzung der beiden Kammern statt, in welcher ein Misstrauensantrag der Opposition gegen das kürzlich verabschiedete einheitliche Besoldungsgesetz im öffentlichen Sektor debattiert wurde. Der Selbstmordversuch erfolgte gleich nach der Verlesung des Misstrauensantrags, während der Ansprache des liberaldemokratischen Premiers Emil Boc (PDL).
Sprung aus Protest
Der schwer verletzte Mann erhielt Erste Hilfe und wurde aus dem Saal getragen. Ersten Meldungen des Senders "Radio Romania Actualitati" zufolge handle es sich um einen Techniker des rumänischen Fernsehens. Kurz vor seiner Tat soll er vom Balkon aus geschrien haben, dass die Regierung "die Zukunft unserer Kinder verkauft" habe. Auch auf seinem T-Shirt sei eine ähnliche Botschaft aufgedruckt gewesen.
Die Sitzung wurde unterbrochen. Während die Führung der beiden Parlamentskammern in einer Sondersitzung bespricht, ob die Sitzung fortgesetzt werden kann, kündigte der Chef der Sozialdemokraten, Victor Ponta (PSD), der den Misstrauensantrag initiiert hatte, an, dass die Mitglieder seiner Partei ihre Unterschriften vom Misstrauensantrag zurückziehen würden, "weil das Leben eines Menschen wichtiger sei".
Gesetz beschlossen
Mangels eines Quorums gilt der Misstrauensantrag als abgelehnt und das Gesetz damit als angenommen. Das neue einheitliche Besoldungsgesetz gehört zu den Bedingungen, die die internationalen Kreditgeber Rumäniens - der Internationale Währungsfonds (IWF), die Weltbank und die EU - für die Überweisung der letzten Darlehenstranche im Jänner gestellt haben. Rumänien bezieht seit 2009 einen Notkredit in Höhe von 20 Milliarden Euro.
Das Budgetgesetz legt laut Regierung den Grundstein zu einer tief greifenden und längst fälligen Reform im öffentlichen Sektor. Es legt dem Besoldungssystem ein einheitliches Berechnungsschema zugrunde, wonach Beamtengehälter aufgrund des Mindestgehalts berechnet werden. Dieses beträgt ab 2011 155 Euro. Boni, Sonderzahlungen, Essens- und Urlaubsmarken sowie sonstige Gehaltszusätze werden weitgehend abgeschafft.