Ab 1. Jänner 2008

Rauchen in Bayern verboten

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Der Freistaat Bayern hat Deutschlands strengstes Rauchergesetz beschlossen: Ab 1. Jänner 2008 tritt es in Kraft.

Ab 1. Jänner 2008 ist das Rauchen in Bayern in allen öffentlichen Gebäuden, Restaurants und Bierzelten grundsätzlich verboten. In Schulen, Krankenhäusern, Kindergärten sowie in Gebäuden von Behörden darf damit künftig generell nicht mehr geraucht werden.

Nur wenige Ausnahmen
Ausdrücklich genannt sind im Gesetz außerdem Kinos, Museen, Bibliotheken, Theater und Vereinsräume. Ausnahmen gibt es nur wenige. Auch in Nebenräumen von Gaststätten ist das Rauchen tabu.

Auf dem Münchner Oktoberfest ist damit das Rauchen im nächsten Jahr erstmals in seiner fast 200-jährigen Geschichte verboten. Erlaubt bleibt das Qualmen dem Landtagsbeschluss zufolge in Biergärten und auf den Freiflächen von Wirtshäusern. Außerdem dürfen geschlossene Gesellschaften in Gaststätten weiterhin rauchen.

Rauchen im Knast erlaubt
Häftlinge im Gefängnis dürfen weiter rauchen, wenn die Anstaltsleiter dies erlauben. Gleiches gilt für Psychiatriepatienten und Verdächtige bei der Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft.

Auf den bayerischen Theater- und Opernbühnen bleibt das Rauchen den Schauspielern im Interesse der Kunstfreiheit ebenfalls erlaubt.

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