Deutschland

Razzia wegen Kinderporno-Versand per Handy

04.12.2006

Im Rahmen der Ermittlungen in Deutschland wurden bundesweit 13 Wohnungen von zwölf Tatverdächtigen durchsucht. Die Polizei fand 120 eindeutige MMS-Bilder.

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© (c) APA-Photo/Harald Schneider
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Die kriminellen Köpfe im modernen Digi-Zeitalter haben wieder einen neuen Vertriebsweg für Kinderporno gefunden. Im Rahmen eines Ermittlungsverfahren gegen einen 36-jährigen türkischen Staatsangehörigen aus Ingolstadt stellten Beamte der zuständigen Kriminalpolizeiinspektion fest, dass dieser auf seinem Handy 120 MMS-Bilder (Multimedia Messaging Service) mit kinderpornographischen Inhalten gespeichert hatte.

Bei den anschließenden Ermittlungen wurden 19 Rufnummern auf dem Handy gesichert und deren Anschlussinhaber festgestellt. Diesen wird nun vorgeworfen, mit dem 36-Jährigen zwischen Jänner und Juli 2006 Kinderpornographie getauscht zu haben. Den Kontakt untereinander erhielten die Tatverdächtigen über sogenannte „SMS-Chats“, wo sich auch ihre Telefonnummern untereinander austauschten.

Gegen alle diese Personen wurden Strafverfahren eingeleitet, die von den jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften bearbeitet werden, wobei ein Teil davon mit anderen Verfahren zusammengefasst wurde.

Erste Bundesweite erfolgreiche Razzia
Unter dem Codenamen „Brokkoli“ wurde danach in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Ingolstadt eine bundesweite Durchsuchungsaktion gestartet, die vom Bayerischen Landeskriminalamt (LKA) koordiniert wird. Hierbei handelt es sich um die erste gleichzeitige Aktion gegen Verbreiter kinderpornographischer Inhalte per Handy. In elf Bundesländern wurden 13 Objekte bei zwölf Tatverdächtigen durchsucht, davon in Bayern drei Objekte. Diese waren in den Landkreisen Landshut, Altötting und Mühldorf am Inn.

Bei der Aktion konnten 14 Handys, neun Computer, mehr als 400 DVD/CD-Rom und 150 Videos sichergestellt werden. Die Auswertung dieser Gegenstände wird noch geraume Zeit in Anspruch nehmen. Bei einer ersten Sichtung konnte jedoch in mehreren Fällen bereits vor Ort der Besitz und die Verbreitung von Kinderpornographie nachgewiesen werden. Teilweise sind die Beschuldigten geständig.

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