Prozess in New York
Rowling klagt wegen Harry-Potter-Lexikon
14.04.2008
Die Harry-Potter-Erfinderin Joanne Rowling klagt den Betreiber einer Fan-Seite. Dieser meint jedoch, mit dieser der Wissenschaft zu dienen.
Vor einem New Yorker Gericht wird in dieser Woche um die Rechte am Zauberschüler Harry Potter gestritten. Dessen Erfinderin Joanne K. Rowling klagte gegen einen kleinen Verlag aus dem US-Staat Michigan, der ein Begleitlexikon zur Reihe um die Abenteuer in Hogwarts herausgeben will. Das Lexikon basiert auf einer beliebten Website, auf der Harry-Potter-Fans aus der ganzen Welt ihr Wissen über die Zauberwelt weitergeben.
Rowling selbst Fan der Seite
Rowling sollte am Montag vor dem
Bezirksgericht in Manhattan als Zeugin gegen den Verlag RDR Books aussagen.
Die Autorin ist eigentlich ein Fan der Website, wie sie selbst einmal sagte.
Als der Betreiber Steven Vander Ark jedoch die gesammelten Informationen als
Buch zusammenfassen und für rund 25 Dollar (15,80 Euro) verkaufen wollte,
schritt sie ein.
"Höherer Zweck"?
Ihr Anwalt Dan Shallman sagte am
Freitag dem Richter, die Autorin "fühle sich, als wären ihre Worte gestohlen
worden". Sie fühle sich derartig persönlich verletzt, dass sie eigene
Vergleiche zwischen ihren sieben Büchern der Harry-Potter-Reihe und dem
Lexikon angestellt habe. Sie sei bereit, über Ähnlichkeiten in Dutzenden
Fällen auszusagen. Der Anwalt von RDR, David Hammer, meinte darauf, der
Verlag zweifle nicht an, dass Material aus dem geplanten Lexikon Rowlings
Urheberrechte verletzten. Der Richter solle jedoch entscheiden, ob es
trotzdem verwendet werden könne, weil es einem höheren Zweck diene, zum
Beispiel wissenschaftlichen Studien.
Negative Auswirkungen auf die Fans
In den Gerichtsdokumenten
zeigte sich Rowling tief besorgt über das Buch. Sollte der Verlag Recht
bekommen, würde das negative Auswirkungen auf viele wahre Fans und ihre
Internet-Aktivitäten haben, erklärte sie. "Autoren wären gezwungen, ihre
Kreationen drastischer zu schützen und das könnte bedeuten, wohlgesinnten
Fans die Erlaubnis zu verweigern, ihre kreativen Aktionen zu verfolgen."
"Großartige Seite"
Der 50 Jahre alte Vander Ark
erklärte, er sei Lehrer und Schulbibliothekar in Michigan gewesen, bevor er
kürzlich nach London gezogen sei, um Schriftsteller zu werden. Er habe die
Website im Jahr 2000 als ein Hobby ins Leben gerufen. Seitdem hätten sich
weder Rowling noch der Verlag beklagt. Im Mai 2004 habe die Autorin das
Angebot auf ihrer Website sogar selbst erwähnt. "Das ist so eine großartige
Seite, dass ich mich beim Schreiben manchmal in ein Internet-Cafe schleiche,
um einen Fakt zu überprüfen, statt in einen Buchladen zu gehen und eine
Ausgabe von 'Harry Potter' zu kaufen (was peinlich ist)", schrieb sie damals.
1,5 Mio. Web-Aufrufe
Die Website wird nach Angaben von Vander Ark
jeden Monat rund 1,5 Millionen Mal aufgerufen. Er erklärte, er habe Angebote
zur Veröffentlichung eines Lexikons zunächst abgelehnt in der Annahme, es
verletzte das Urheberrecht. Im vergangenen August habe sich dann aber RDR an
ihn gewandt und angegeben, dies sei nicht der Fall. Um sich zu schützen,
ließ sich Vander Ark jedoch eine Passage in seinen Vertrag schreiben, nach
dem der Verlag für die Kosten eines möglichen Prozesses und
Schadenersatzforderungen aufkommen muss.