Gerichtsurteil
Schadenersatz für Urlauber wegen reservierter Pool-Liegen
04.01.2024Viele Reisende kennen das Problem: Obwohl alle Liegestühle am Pool besetzt scheinen, ist niemand zu sehen. Oft reservieren Gäste diese beliebten Plätze bereits vor dem Frühstück etwa mit Handtüchern.
Nun hat das Amtsgericht Hannover ein Urteil gefällt: Gäste haben Anspruch auf Schadenersatz für diese Praxis.
Ein Urlauber aus Griechenland klagte, weil er und seine Familie kaum Zugang zu den Pool-Liegen hatten. Das Gericht in Hannover sprach der Familie aus Bischofswerda, Sachsen, 322,77 Euro zu. Ihre Reise nach Rhodos hatte 5.260 Euro gekostet.
Hotel setzt Regeln nicht durch
Das Hotel, in dem sie untergebracht waren, verfügte über sechs Pools und etwa 500 Liegen. Laut den Hotelregeln war es verboten, Liegen länger als 30 Minuten freizuhalten, ohne sie zu benutzen. Doch weder die Hotelleitung noch das Personal griffen ein, als diese Regel missachtet wurde. Der Kläger sah darin einen Mangel der Reiseleistung und verlangte 798 Euro zurück.
Ende Dezember stellte das Gericht fest, dass eine Pauschalreise mangelhaft sein kann, wenn der Veranstalter entweder zu wenige Liegen bereitstellt oder nicht gegen deren langfristige Reservierung vorgeht. Der Kläger hatte sich wiederholt über die Situation beschwert, während der Reiseveranstalter die Situation eher als harmlosen Wettstreit um die Liegen ansah.
Das Gericht entschied, dass der Reisepreis um 15 Prozent des Tagespreises ab der ersten Beschwerde des Klägers zu mindern sei. Das Urteil ist jedoch noch nicht endgültig, da eine Berufung möglich ist.