Beschlosssen:
Schärfere Regeln für Handgepäck
05.10.2006
Flüssigkeiten dürfen ab November EU-weit nur noch in Behältern zu maximal 100 Millilitern mitgenommen werden.
Schärfere Bestimmungen für das Handgepäck von Flugpassagieren hat die EU-Kommission am Donnerstag in Brüssel verabschiedet. Flüssigkeiten dürfen nur noch in Behältern zu maximal 100 Millilitern in einem durchsichtigen Plastiksack mit einem Liter Fassungsvermögen mitgenommen werden. Weiters werden die zulässigen Maße des Handgepäcks beschränkt. Damit reagiert die EU auf die im Sommer aufgedeckte Gefahr, die terroristische Akte mit flüssigem Sprengstoff für den Flugverkehr bedeuten könnte.
"Verhältnismäßig, aber effizient"
Diese Maßnahmen seien "verhältnismäßig, aber effizient" , sowie mit der zuständigen US-Behörde akkordiert, sagte Verkehrskommissar Jacques Barrot zu der Vereinbarung, die Ende September getroffen und heute beschlossen wurde. Die Regelungen gelten bei Abflügen von allen Flughäfen innerhalb der EU, das Reiseziel spielt dabei keine Rolle. Die US-Behörden haben die neuen Sicherheitsvorschriften der EU akzeptiert, erklärte Barrot
Umsetzung ab November
Die Regeln zur Mitnahme von Flüssigkeiten werden Anfang November in Kraft treten, ausgenommen sind Medikamente und diätische Lebensmittel (u. a. Babynahrung), die während des Fluges benötigt werden. Auch können Flüssigkeiten (etwa Getränke und Parfum) mit an Bord genommen werden, die nach der Bordkartenkontrolle erworben wurden.
Bei der Größe des Handgepäcks gilt eine sechsmonatige Frist. Ab dann dürfen nur noch Gepäckstücke mit an Bord genommen werden, die maximal 56 mal 45 mal 25 Zentimeter groß sind. Ausnahmen könne es u. a. für Musikinstrumente und Kameras geben. Verschärft wird auch die Kontrolle von Mänteln, Jacken und Laptops.
Europa stelle sich damit gemeinsam einer neuen Gefahr entgegen, betonte Barrot. Auch in der Schweiz dürfen Flugpassagiere künftig weniger Flüssigkeiten im Handgepäck transportieren. Die Regierung in Bern übernahm am Donnerstag wie erwartet die neuen EU-Sicherheitsvorschriften. Die Mitgliedstaaten der Union können die EU-weite Regelung durch eigene Maßnahmen sogar noch verschärfen. Alle Risiken ließen sich durch die Regelung nicht vermeiden, meinte Barrot: "Man muss weiter sehr, sehr wachsam sein."