Zwölf Jahre Haft

Schülerin als Sex-Geisel gehalten

09.10.2009

Das deutsche Gericht verzichtete aber auf eine Sicherheitsverwahrung.

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Der Geiselnehmer und Vergewaltiger einer schwangeren Schülerin in Solingen muss für zwölfeinhalb Jahre hinter Gitter. Das damals 16-jährige Mädchen war im vergangenen Mai auf dem Schulweg verschleppt und vier Tage lang gefangen gehalten worden, bis ihr die Flucht gelang. Mit dem Urteil ging das Wuppertaler Landgericht am Freitag über die Strafforderung der Staatsanwaltschaft von elf Jahren deutlich hinaus, sah aber rechtlich keine Möglichkeit, die Sicherungsverwahrung gegen den als sehr gefährlich eingestuften Sexualverbrecher anzuordnen.

Viermal stundenlang vergewaltigt
Das "unfasslich anmutende Tatgeschehen" müsse rechtlich als eine Tat gewertet werden, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Krege. Auch wenn dies vom Gesetzgeber sicher nicht beabsichtigt gewesen sei, könne die Sicherungsverwahrung in diesem Fall nicht verhängt werden. Der arbeitslose Verkäufer hatte die Schülerin mindestens viermal stundenlang vergewaltigt. Obwohl die Schülerin ihrem Peiniger sagte, im vierten Monat schwanger zu sein, hatte der 29-Jährige nicht von ihr abgelassen. Immer wieder hatte er gedroht, sie umzubringen, wenn sie nicht leise sei. Sie gehöre ihm und er werde sie nie wieder gehen lassen.

Der psychiatrische Gutachter hatte vor dem Solinger eindringlich gewarnt und für die Sicherungsverwahrung plädiert: Er habe die Tat genossen und sich ihm gegenüber sehr erschreckend geäußert. "Hätte ich gewusst, wie toll das ist, hätte ich so etwas schon viel früher getan", habe er gesagt- Der Mann sei ein voll schuldfähiger, schizoider Einzelgänger, der keine Reue zeige und sehr geplant handle. In seiner Wohnung im Haus seiner Eltern fanden die Ermittler ein "Drehbuch" für die Geiselnahme: Ein Porno-Film mit ähnlicher Handlung hat dem 29-Jährigen möglicherweise als Vorlage gedient.

"Justiz-Skandal"
Die Vertreterin der Nebenklage kündigte an, den Fall vor den Bundesgerichtshof zu bringen und die Sicherungsverwahrung dort erneut prüfen zu lassen. Die Deutsche Kinderhilfe nannte das Urteil am Freitag in Berlin einen "Justiz-Skandal". Die Regeln über die Sicherungsverwahrung müssten dringend reformiert werden. Auch bei Ersttätern, von denen eine solche Gefährlichkeit ausgehe, müsse künftig die Sicherungsverwahrung angeordnet werden können.

Der Verteidiger hatte eine Strafe von unter zehn Jahren Haft beantragt. Sein Mandant hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt. Seine Eltern einen Stock tiefer hatten von dem grausamen Geschehen nichts mitbekommen. Aus dem Fenster hatte der Vergewaltiger die Polizisten bei der Suche nach dem vermissten Mädchen beobachtet.

Während Konfirmationsfeier festgenommen
Weil seine Mutter überraschend an seine Tür klopfte, um ihn zu einer Konfirmationsfeier mitzunehmen, hatte der Arbeitslose das Mädchen nicht wie zuvor sorgfältig mit Handschellen und Kabelbindern gefesselt, bevor er das Haus verließ. Die Schülerin hatte sich deshalb in ihr 300 Meter entferntes Elternhaus retten können. Ihr Peiniger wurde noch während der Feier festgenommen. Laut Anklage hatte er der 16-Jährigen mehrfach gedroht, sie umzubringen und ihr eröffnet: "Du gehörst mir - Du und dein Kind. Wird es ein Bub, dann töte ich ihn. Wird es ein Mädchen, missbrauche ich auch das." Im Gericht sagte der Vergewaltiger, er habe den Buben nicht töten, sondern in eine Baby-Klappe legen wollen.

Eine Psychologin hatte berichtet, dass das Opfer seit der Tat betreut wird und stark traumatisiert ist. Nach wie vor könne die heute 17-Jährige nicht über Einzelheiten der Tat reden. Der 29-Jährige nahm das Urteil stoisch hin und blickte wie fast während des gesamten Prozesses starr vor sich hin.

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