Der Besitzer des Hahns muss der klagenden Nachbarin 200 Euro Schadenersatz bezahlen. Der bauer geht in Berufung.
Ein Hahn ist wegen seines nervtötenden Krähens von einem Südtiroler Gericht der Ruhestörung schuldig befunden worden. Sein Besitzer muss der Klägerin 200 Euro Schadenersatz für den Lärm in den frühen Morgenstunden bezahlen.
Berufung gegen das Urteil
Die Nachbarin des Landwirtes war vor
Gericht gezogen, weil sie jede Nacht vom "Kikeriki" des Tieres geweckt
wurde. Der Mann verteidigte sich vor dem Richter vergeblich mit dem
Argument, er habe die Zahl seiner Hähne bereits von fünf auf einen
reduziert. Den brauche er allerdings, um seinen Hühnerstall am Leben zu
erhalten. Der Landwirt will nun unterstützt vom lokalen Bauernbund Berufung
gegen das Urteil einlegen.