Hintergrund
Strandgut ist nicht herrenlos
23.01.2007
Nach britischem Recht ist das Sammeln von Strandgut nicht verboten - der Fund muss jedoch der Polizei gemeldet werden.
Nach britischem Recht ist das Sammeln von Strandgut im Hoheitsgebiet des Landes zwar nicht verboten. Der Finder muss die Gegenstände jedoch anschließend bei der Polizei melden, die dann den rechtmäßigen Besitzer ermittelt. Andernfalls drohen Haftstrafen. Weiteres ist in einem Gesetz über die Handelsschifffahrt von 1995 geregelt, das die Schatzsucher ignorierten.
Plünderer bedienen sich nach uraltem Recht
Im Fall der
"Napoli" war von vornherein bekannt, wem die Beute gehörte. Die Plünderer
bedienten sich nach einer Jahrhunderte alten Küstentradition. Bis vor 200
Jahren wurden die Besatzungen in Not geratener Schiffe mitunter sogar von
Strandräubern ermordet, um Zeugen zu beseitigen.
In Deutschland ist Strandgut, wenn es sich nicht um wertlose Gegenstände handelt, an den rechtmäßigen Besitzer herauszugeben. Nach Abschaffung des Strandrechts gilt seit 1990 das Fundrecht. Noch im Mittelalter konnten sich Küstenbewohner ohne weiteres völlig legal angeschwemmte Güter von Schiffbrüchigen aneignen. Auf Rügen, Amrum und anderen Inseln war Strandgut eine zusätzliche Einnahmequelle für Fischer und Bauern. Manchmal wurden Schiffe durch versetzte Leuchtfeuer bewusst irregeleitet, um sie ausrauben zu können.
Strandgut international nicht geregelt
Wie Prof. Rainer Lagoni
vom Hamburger Seerechtsinstitut erläutert, sind die Rechtsverhältnisse bei
Strandgut nicht international geregelt. Innerhalb ihrer Hoheitsgebiete
gelten die Vorschriften der einzelnen Länder. Nach diesem Grundsatz gingen
Schatzsucher leer aus, die 1983 vor der kolumbianischen Küste einen
Milliardenschatz entdeckt hatten. Der 1708 mit Gold, Silber und Edelsteinen
gesunkene spanische Segler "San José" sei Eigentum des Staates, entschied
2004 ein Gericht in der Hauptstadt Bogota.