Gefährlich?

Streit um Handy-Masten neu entbrannt

17.06.2009

Mobilfunkbetreiber weisen darauf hin, dass es zahlreiche Studien gebe, die beweisen, dass die Strahlung ungefährlich sei.

Zur Vollversion des Artikels
© APA
Zur Vollversion des Artikels

Nach Luxemburg und Italien führte auch Belgien Grenzwerte für Handymasten-Strahlung ein. Diese Werte sind 14 Mal niedriger als jene in Österreich. Eine belgische Studie zeigte, dass die Strahlung bei Ratten die Merkfähigkeit und das Immunsystem schwächt, vereinzelt traten auch Tumoren auf, wie der ORF Teletext berichtet.

Strahlung harmlos
Die Mobilfunk-Industrie behauptet hingegen, dass es zahlreiche Studien gebe, die beweisen, dass Strahlung harmlos ist. Der Leiter des Instituts für Umwelthygiene, Manfred Neuberger, in Wien fordert, dass die Grenzwerte so niedrig wie möglich seien, wenn die Ergebnisse der Ratten-Studie stimmen, sei das ein Grund zur Sorge. Fraglich sei allerdings, wie die Untersuchung durchgeführt wurde, Neuberger bezweifelt gegenüber oe24, dass es sich um eine "saubere" wissenschaftliche Studie handelt.

Strahlung des Handys gefährlicher
Neuberger gibt generell Entwarnung, was Handy-Masten betrifft. Die Strahlung der Masten reiche nur wenige Meter weit und das auch nur horizontal. Wenn also ein Handymast auf dem Dach steht, ist die Belastung für die Hausbewohner gleich Null. Die Strahlung der Mobiltelefone würde beim Telefonieren sehr viel stärker belasten. Neuberger fordert, dass vermehrt auf Handy-Strahlen hingewiesen wird, zumal auch Kinder bereits Mobiltelefone benutzen.

Handymasten im Gemeindebau
Aufregung gab es dieses Jahr im März um die Aufstellung von Handymasten auf Wiener Gemeindebauten. Im Jahr 2000 führte der ehemalige SP-Wohnbaustadtrat Werner Faymann einen Vorsorgewert von 10mw/qm auf städtischen Gebäuden ein, um möglichen Gesundheitsschäden durch Handystrahlung vorzubeugen. Der Wert sei in Verträgen mit den Mobilfunkbetreibern festgeschrieben, sagte Faymann, bei Überschreitung sei eine Demontage der Anlage möglich.

Der "Falter" veröffentlichte im März zwei Stellungnahmen, die die Rechtswirksamkeit und die Existenz dieser Verträge anzweifeln. Sie stammen von der Volksanwaltschaft und dem Mobilfunkanbieter Orange. Laut einem Orange-Mitarbeiter gebe es "keinen Vertrag mit der Gemeinde, in der ein Grenzwert festgeschrieben ist".

Die Gemeinde dementiert. Hintergrund der Debatte um den Vorsorgewert könnte laut Kritikern ein Firmengeflecht sein, über das die Aufstellung von Handymasten auf Wiener Gemeindebauten abgewickelt wird.

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel