Finnland
Streit um Vornamen "Axl" endete vor Gericht
06.09.2007
"Axl" oder "Axel"? Finnische Behörden verweigerten den Eltern die Schreibweise des Vornamens "Axl" für ihren Sohn. Jetzt bekommt das Ehepaar 2.000 Euro Schadensersatz.
Axl ist nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte weder ein lächerlicher noch ein besonders merkwürdiger Vorname und somit keine Zumutung für ein Kind. Mit dieser Feststellung gaben die Richter am Donnerstag einem finnischen Paar Recht, das seinen heute acht Jahre alten Sohn "Axl" - und nicht Axel - nennen wollte. Die Regierung in Helsinki wurde angewiesen, den 37 und 40 Jahre alten Klägern 2.000 Euro Schadenersatz zu zahlen.
"Finnische Namenspraxis"
Die finnischen Behörden hatten
"Axl" mit der Begründung abgelehnt, diese Schreibweise entspreche nicht der
finnischen Namenspraxis. Es gebe auch keine besonderen Umstände - etwa die
Bindung der Eltern zu einem anderen Land - die diese Wahl rechtfertigen
würden. Das Paar ging in Finnland bis vor das oberste Verwaltungsgericht -
vergeblich.
Recht auf "Schutz der Familie"
Nach Ansicht der
Straßburger Richter verstießen die finnischen Behörden gegen das Recht auf
Schutz der Familie. Der Bub werde im Familienkreis seit seiner Geburt Axl
genannt, ohne dass ihm dies Schaden zugefügt habe, heißt es in dem Urteil.
Im übrigen sei der Name auf Finnisch gut auszusprechen und werde auch in
anderen Ländern verwendet.