Bürgerrechte
Todeskandidat Abu-Jamal: Paris weist Klage zurück
13.11.2006
Die Stadtverwaltung von Paris hat eine US-Klage wegen der Verleihung der Ehrenbürgerwürde an Mumia Abu-Jamal zurückgewiesen.
Mumia Abu Jamald ist ein zum Tode verurteilter Journalist, der in Philadelphia auf die Vollstreckung der Todesstrafe wartet. Die 2003 vergebene Ehrenbürgerschaft sei ein "Symbol für die Ablehnung der Todesstrafe", sagte ein Sprecher des Pariser Bürgermeisters Bertrand Delanoë.
Urteil politisch motiviert?
Der ehemalige Radioreporter war 1982 in Philadelphia in einem umstrittenen Verfahren wegen Polizistenmordes zum Tode verurteilt worden. Laut seinem Anwalt reichte Philadelphia nun Klage gegen Paris wegen "Verherrlichung eines Verbrechens" ein; auch der Pariser Vorort Saint-Denis wurde demnach verklagt, wo im April eine Straße nach Abu-Jamal benannt wurde.
Zahlreiche Menschenrechtsorganisationen fordern seit Jahren die Freilassung des schwarzen Ex-Reporters, den sie als politischen Häftling sehen. Abu-Jamal hatte in den 70er Jahren Korruption in Polizei und Politik in Philadelphia angeprangert, was ihm bei seinen Unterstützern den Beinamen "Stimme der Stimmlosen" beibrachte. In dem Fall des Polizistenmordes beteuert der heute 52-Jährige seine Unschuld. Zu der Tat bekannte sich 1999 ein Profikiller. Die US-Justiz hat aber keine Beweise dafür finden können.
Urteil wegen Verfahrensfehler aufgehoben
Ein Bezirksrichter hob 2001 das Todesurteil gegen Abu-Jamal wegen Fehlern im Verfahren auf, ließ aber keinen neuen Prozess unter Einbeziehung neuer Beweise zu. Ebenso wie die Staatsanwaltschaft legte deshalb die Verteidigung Berufung ein. Abu-Jamals Fall ist derzeit an einem kritischen Punkt angelangt, nachdem das Bundesberufungsgericht ein "beschleunigtes" Verfahren beschloss.