Deutschland
Verfahren gegen Kinderschänder eingestellt
10.03.2008
In München wurde das Verfahren gegen einen mutmaßlichen Kinderschänder eingestellt, da dieser angeblich verhandlungsunfähig wäre.
Das Landgericht München hat am Montag das Verfahren gegen einen Vater wegen Vergewaltigung und Beihilfe zur Vergewaltigung an seiner anfangs erst sechsjährigen Tochter wegen dauernder Verhandlungsunfähigkeit eingestellt. Der 44-Jährige, der seit einem Schlaganfall im Rollstuhl sitzt, leidet darüber hinaus nach jahrelangem Alkoholmissbrauch am sogenannten Korsakow-Syndrom, einer Art von Gedächtnisverlust.
Kind an Pädophilen verkauft
Laut Anklage hat der Vater seine
jetzt 18-jährige Tochter, die nach der Trennung von seiner Frau bei ihm
lebte, nach 1996 zweimal vergewaltigt. In mindestens zehn Fällen soll er das
Kind für seinerzeit je 20 Mark an einen Pädophilen verkauft haben, der das
Mädchen zum Sex zwang. Das Jugendamt hatte 1998 die damals Achtjährige und
deren kleine Schwester wegen Verwahrlosung in einem Heim untergebracht. Sie
musste wiederholt psychologisch behandelt werden, weil sie sich selbst
verletzte. Vor vier Jahren hatte das Mädchen versucht, sich durch einen
Sprung aus dem Fenster das Leben zu nehmen.
Bereits nach einem Monat entlassen
Die Polizei erfuhr von der
Vorgeschichte erst, als die junge Frau ihren Vater vor zwei Jahren aufsuchte
und tätlich angriff. Damals begann sie, über den Missbrauch zu sprechen. Ihr
bereits kranker Vater wurde im Mai 2006 verhaftet und nach einem Monat gegen
Auflagen frei gelassen. Die Tochter kann nach Angaben ihrer Anwältin
inzwischen allein leben und absolviert eine Ausbildung zur Verkäuferin.