Deutschland
Verkäuferin wegen Bratwurst gefeuert
18.11.2009
Die Frau berief sich auf die übliche Praxis in dem Supermarkt.
Weil sie 700 Gramm aufgeplatzte Bratwürste und Wurstzipfel aus einem Supermarkt mit nach Hause nehmen wollte, hat eine Verkäuferin ihren Job verloren. Nach einem Bericht der Zeitung "Der Neue Tag" aus Weiden (Donnerstag) hatte ein hauseigener Detektiv die Frau im Juli erwischt, als sie die Würste einsteckte. Der Arbeitgeber hatte der Frau daraufhin gekündigt, sie hatte dagegen geklagt.
Vor dem Arbeitsgericht Weiden konnte die 56-Jährige am Mittwoch die fristlose Entlassung mittels eines Vergleichs in eine ordentliche Kündigung umwandeln. Die Fleischerei-Fachverkäuferin war seit 15 Jahren in dem Markt tätig. Sie hatte dem Bericht zufolge vergeblich argumentiert, dass es jahrzehntelange Praxis gewesen sei, Reste mitzunehmen. Die Geschäftsleitung konnte belegen, dass es klare anderslautende Anweisungen gegeben hat.
Auch wegen geringer Vergehen wird Arbeitnehmern in Deutschland mitunter fristlos gekündigt - erst im Oktober wurde eine Sektretärin nach 34 Jahren gefeuert, weil sie ein Fleischlaberl gegessen hatte.