Strauss-Kahn-Affäre
Verteidiger nehmen Opfer ins Visier
08.06.2011
Glaubwürdigkeit des Zimmermädchens (32) soll untergraben werden.
Im Vergewaltigungsverfahren gegen Dominique Strauss-Kahn nehmen die Anwälte des zurückgetretenen Chefs des Internationalen Währungsfonds (IWF) das mutmaßliche Opfer ins Visier. Wie die Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch aus Gerichtsdokumenten in New York erfuhr, beantragte die Verteidigung Zugang zu Beweismitteln der Staatsanwaltschaft. Dabei verlangen sie eine Reihe von Auskünften, mit der sie die Glaubwürdigkeit des 32-jährigen Zimmermädchens untergraben könnten.
Das mutmaßliche Opfer, eine aus Westafrika stammende alleinerziehende Mutter, wird in dem Antrag nicht ausdrücklich genannt. Die Anfragen von Strauss-Kahns Verteidigern deuten aber klar auf die Frau hin. So wollen die Anwälte von der Staatsanwaltschaft wissen, ob irgendein Belastungszeuge Schwierigkeiten mit den Einwanderungsbehörden habe. Außerdem interessiert die Verteidigung, ob Zeugen "physische oder psychische Probleme" hätten, unter "emotionalen Störungen" litten oder gar von Drogen oder Alkohol abhängig seien. Schließlich wird gefragt, ob ein Zeuge jemals über eine Zivilklage eine Entschädigung habe erstreiten wollen.
Strauss-Kahn wird zur Last gelegt, das Zimmermädchen Mitte Mai in einem New Yorker Luxushotel massiv sexuell angegriffen zu haben. Der derzeit in Manhattan unter Hausarrest stehende Franzose weist die Vorwürfe zurück und plädierte in einer Anhörung am Montag auf "nicht schuldig". Die Verteidigung versucht offenbar, die Geschehnisse als einvernehmlichen Sex darzustellen.
Das Vorgehen von Strauss-Kahns Anwälten ist normaler Teil des Strafverfahrens in den USA. Anders als in Österreich ermittelt die Staatsanwaltschaft nicht in beide Richtungen und prüft damit auch die mögliche Unschuld des Angeklagten. Im US-System sammeln Anklage und Verteidigung in der "Discovery" genannten Phase vor Beginn der Hauptverhandlung Informationen und Beweise für ihre Version der Geschehnisse, von der sie später die Geschworenen überzeugen müssen. Dabei können sie Einsicht in die Beweislage der jeweils anderen Seite beantragen.
In dem am Montag eingereichten Schreiben verlangen Strauss-Kahns Anwälte auch Zugriff auf Aufzeichnungen von Überwachungskameras, Kleidungsstücke des Angeklagten sowie andere Beweismittel mit "Blut, Haaren, Fasern und weiteren Substanzen, die DNA enthalten könnten". Zugleich fordern sie, dass die Staatsanwaltschaft gewisse "vertrauliche" Nachrichten von Strauss-Kahns Handy und iPad nicht verwenden dürfe.