Weil der Mann einen Essensbon für seine Freundin benutzt hatte.
Erneut muss sich ein Arbeitsgericht mit einer fristlosen Kündigung wegen einer Bagatelle befassen. Ein 35 Jahre alter Mitarbeiter des Sportbekleidungsherstellers Erima (Pfullingen) wurde fristlos entlassen, weil er für seine Lebensgefährtin einen Essensbon im Wert von 80 Cent in der Kantine benutzt hatte. Eine Sprecherin des Arbeitsgerichts Reutlingen bestätigte am Mittwoch einen Bericht der "Südwest Presse" (Ulm), wonach ein Gütetermin gescheitert sei.
Maultaschen-Kündigung
Das Gericht werde nun voraussichtlich
im Mai über den Fall verhandeln, sagte sie. Im vergangenen Oktober war die
fristlose Kündigung einer Altenpflegerin aus Konstanz vom Arbeitsgericht
Radolfzell für rechtens erklärt worden, die am Arbeitsplatz im Altenheim
sechs Maultaschen eingesteckt hatte.
80 Cent als Zuschuss
Im Erima-Fall hatte das Unternehmen
argumentiert, dass der als Einkäufer tätigte 35-Jährige planmäßig
vorgegangen sei, als er sich von einem Kollegen eine Essensmarke für seine
Freundin besorgt habe. Die Essenmarken im Wert von 80 Cent stellen einen
Zuschuss dar, es muss von jedem Mitarbeiter noch ein bestimmter Betrag in
bar bezahlt werden. Die Essenmarken sind kontingentiert und mit dem Namen
des Mitarbeiters versehen. Man habe durch die Tat das Vertrauen in den
Beschäftigten verloren, der über einen millionenschweren Einkaufsetat
verfügen kann. Der Betriebsrat hatte der fristlosen Kündigung zugestimmt.
Arbeitsgericht entscheidet
Die Anwälte des Betroffenen meinten,
im Rahmen einer Interessenabwägung, wie sie auch das Bundesarbeitsgericht
fordere, hätte auch eine Abmahnung ausgereicht. Das Angebot, die fristlose
in eine ordentliche Kündigung umzuwandeln, nahm der Kläger nicht an, so dass
nun das Arbeitsgericht entscheiden muss.