Sharia-Urteil
Witwe wegen Geburt zu Steinigung verurteilt
18.11.2006
In Saudi-Arabien wurde eine Witwe, die 6 Jahre nach dem Tod ihres Mannes ein Kind bekam, zum Tod durch Steinigung verurteilt.
In Saudi-Arabien ist eine Witwe, die sechs Jahre nach dem Tod ihres Mannes ein Kind zur Welt gebracht hat, von einem Gericht in der Stadt Hail zum Tod durch Steinigung verurteilt worden. Das berichtet die italienische Zeitung "Corriere della Sera" unter Berufung auf das saudi-arabische Blatt "Al-Watan". Die Richter urteilten gemäß der in dem Wüstenkönigreich gültigen Interpretation des islamischen Sharia-Rechts, wonach außerehelicher Geschlechtsverkehr der Frau als todeswürdiges Verbrechen gilt.
Das Urteil ist in Saudi-Arabien unumstritten. Sogar die Frau verzichtete darauf, Berufung einzulegen und bekannte ihre "Sünde" ein. Sie erklärte, durch die Strafe müsse ihre Seele gereinigt werden, um ins Paradies eingehen zu können.
Keine Rechte für Frauen
Laut der in Saudi-Arabien gültigen
Lesart der Sharia ist die muslimische Frau lebenslang der Vormundschaft
eines mit ihr verwandten Mannes - sei es Ehemann, Vater, größerer Bruder
oder Cousin - unterstellt. Die 39-Jährige nicht-arabischer Abstammung
verfügte jedoch über keinen derartigen Vormund und konnte somit auch keinen
Ehevertrag mit einem Partner schließen.
Die Frau, die neben ihrem "illegitimen" Sohn noch drei weitere Kinder von ihrem verstorbenen Ehemann hat, hatte mit 18 Jahren die saudi-arabische Staatsbürgerschaft erworben. Laut "Al-Watan" lebte sie nach dem Tod des Mannes unter elenden Bedingungen in einer Lehmhütte bei einer Moschee von der Unterstützung eines Wohltäters. Die vier Kinder wurden inzwischen in ein Heim gebracht.