Frankreich

Acht Jahre Haftstrafe für Arche-de-Zoé-Mitglieder

28.01.2008

Das im Tschad verhängte Urteil gegen die Franzosen wurde in Paris umgewandelt.

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© EPA/YOAN VALAT
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Die im Tschad verurteilten Mitglieder der Hilfsorganisation Arche de Zoé müssen in ihrem Heimatland Frankreich eine achtjährige Gefängnisstrafe verbüßen. Ein Strafgericht in Créteil bei Paris wandelte am Montag das im Tschad ausgesprochene Urteil von acht Jahren Zwangsarbeit in eine entsprechende Haftstrafe um.

Wollten 103 Kinder entführen
Das zentralafrikanische Land hatte die vier Männer und zwei Frauen im Dezember verurteilt, weil sie 103 Kinder aus dem Land ausfliegen wollten. Arche de Zoé ging nach eigenen Angaben davon aus, dass es sich um Waisenkinder aus der sudanesischen Krisenregion Darfur handelte. Tatsächlich stammten die Kinder aber aus dem Tschad und hatten fast alle noch Familienangehörige.

Strafe wird nun in Frankreich abgebüßt
Der Tschad hatte die sechs Franzosen kurz nach dem Urteil an Frankreich überstellt, damit sie dort die Strafe verbüßen. Da es in Frankreich keine Zwangsarbeit gibt, musste eine Haftstrafe festgesetzt werden. Darüber hinaus drohen den Mitgliedern von Arche de Zoé auch in Frankreich Ermittlungsverfahren.

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