Brüssel
Asylpakt und Schengen-Erweiterung: EU-Innenminister beraten sich
11.06.2024Am zweiten Tag des Rates diskutieren Justizministerinnen und -minister über Anerkennung von Elternschaft sowie Korruptionsbekämpfung.
Ganz oben auf der Agenda der EU-Innenministerinnen und -minister stehen am Donnerstag die Umsetzung des EU-Asyl- und Migrationspakts sowie die von Rumänien und Bulgarien geforderte Erweiterung des Schengen-Raums um ihre beiden Länder. Österreich wird von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) vertreten. Am Freitag beraten die Justizministerinnen und -minister im zweiten Teil des Ratstreffens über die Anerkennung von Elternschaft sowie die Korruptionsbekämpfung.
Die EU-Kommission wird den Ministern am Donnerstag ihren (voraussichtlich bereits am Mittwoch in Brüssel veröffentlichten) Umsetzungsplan zum EU-Asyl- und Migrationspakt vorstellen. Dieser bildet den Rahmen für die nationalen Umsetzungspläne, die die Mitgliedstaaten vorlegen müssen. Sie haben zwei Jahre Zeit, das am 14. Mai 2024 final verabschiedete Paket an EU-Gesetzen umzusetzen. Auch ihr Schengen-Paket 2024 wird die Kommission nach Luxemburg mitbringen. Ziel ist, das Funktionieren des Schengen-Raums angesichts aktueller und künftiger Herausforderungen zu gewährleisten.
Rumäniens und Bulgariens Vertreter dürften laut EU-Diplomaten erneut ihre volle Aufnahme in den Schengenraum einfordern. Österreich blockiert derzeit die einstimmig zu treffende Entscheidung im Rat. Eine Zustimmung steht derzeit nicht im Raum. Die neugewählte niederländische, rechtsgerichtete Regierung hat sich bisher nicht zu einer neuerlichen Blockade geäußert. Ende März waren die Luft- und Seegrenzen als erster Schritt geöffnet worden ("Air Schengen").
Zwei Monate intensiver Verhandlungen
"Wir haben erst vor zwei Monaten nach intensiven Verhandlungen gemeinsam mit Bulgarien und Rumänien Schengen Air gestartet. In diesem Paket waren auch zusätzliche Maßnahmen an den Landgrenzen und die Rücknahme vor allem von Syrern und Afghanen enthalten. Jetzt geht es erst einmal darum, diesen Schritt konsequent umzusetzen und danach zu beurteilen, wie diese Maßnahmen wirken", erklärte Karner in einem Statement gegenüber der APA.
Rechtsakte zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie zur weiteren Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für Personen, die vor dem russischen Angriffskrieg aus der Ukraine geflohen sind, stehen ebenso auf der vollen Agenda. Schutzbedürftige Ukrainerinnen und Ukrainer dürfen derzeit bis 4. März 2025 in der EU bleiben. Die EU-Kommission schlug am Dienstag aber eine Verlängerung bis im März 2026 vor. Zum ersten Vorschlag ist laut EU-Diplomaten keine finale Einigung zu erwarten; der verlängerte Schutzstatus für Ukrainer dürfte abgesegnet werden.
Justizministerin Alma Zadić (Grüne) wird am Freitag in Wien am Staatsbegräbnis für Österreichs erste Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein teilnehmen, und reist deshalb nicht nach Luxemburg. Ihre Amtskolleginnen und -kollegen werden einen Vorschlag für eine EU-Verordnung diskutieren, die dafür sorgen soll, dass die in einem EU-Land anerkannte Elternschaft eines Kindes in den anderen Mitgliedsländern auch gilt. Heikles Thema ist hier vor allem die Anerkennung bei Leihmutterschaft, die in den meisten EU-Staaten nicht erlaubt ist.
Frankreich, Deutschland und Spanien skeptisch
Frankreich, Deutschland, Spanien und einige skandinavische Länder sehen diese skeptisch. Die belgische Ratspräsidentschaft ist sehr bemüht, hier noch vor ihrem Ablauf weiterzukommen. Eine Einigung ist nicht in Sicht. Der Vorsitz will am Freitag aber eine Einigung für ein Verhandlungsmandat mit den anderen EU-Institutionen zur Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung erzielen. Hier geht es vor allem um eine Harmonisierung des Korruptionsrechts und einheitliche Strafmaße in den EU-Staaten. Diese liegen derzeit teils weit auseinander.