Der 89-jährige Ex-Aufseher im KZ Sobibor sei zu krank für den Flug nach Deutschland. Es würde ihm unerträgliche Schmerzen bereiten, so Demjanjuk.
Der mutmaßliche NS-Verbrecher John Demjanjuk wird vorläufig nicht nach Deutschland abgeschoben. Kurz vor der geplanten Ausweisung aus den USA ordnete ein Gericht an, die Auslieferung auszusetzen, bis über Demjanjuks Antrag auf Wiederaufnahme des Abschiebeverfahrens entschieden sei. Der 89-Jährige, der in Cleveland im US-Staat Ohio lebt, sollte ursprünglich am Sonntag nach Deutschland geflogen werden. Demjanjuk machte geltend, der Langstreckenflug würde ihm unerträgliche Schmerzen bereiten.
Sohn glaubt nicht an Gerichtsverfahren
Demjanjuks Sohn sagte, die
Familie sei erleichtert. Viele Menschen seien von der Unschuld seines Vaters
überzeugt und hielten ihn für ein Opfer des Krieges, sagte John Demjanjuk
junior. Eine Abschiebung würde nach seinen Worten zu einem medizinischen
Notfall führen: "Er würde in einem deutschen Krankenhaus landen. Ich glaube
nicht, dass sie ihn jemals vor Gericht stellen würden", sagte er.
Beihilfe zum Mord in 29.000 Fällen
Das Amtsgericht München
hatte im März Haftbefehl gegen Demjanjuk erlassen. Es bestehe der dringende
Verdacht, dass er Beihilfe zum Mord an mindestens 29.000 Juden geleistet
habe, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Demjanjuk war den Ermittlungen
zufolge 1943 Aufseher im Vernichtungslager Sobibor.
"Körperliche und geistige Schmerzen"
Demjanjuks
Anwalt John Broadley stellte am Donnerstag vor einem Gericht in Virginia
einen Antrag auf Aussetzung der Auslieferung und Wiederaufnahme des
Verfahrens. Eine Abschiebung "wird mich schweren körperlichen und geistigen
Schmerzen aussetzen, die nach einer vernünftigen Definition dieses Ausdrucks
eindeutig auf Folter hinauslaufen", hieß es in einer Erklärung Demjanjuks.
Der gebürtige Ukrainer hatte nach dem Krieg bei München gelebt und war 1952 in die USA ausgewandert, wo er später die amerikanische Staatsbürgerschaft erhielt. Er änderte seinen Vornamen Iwan in John. Die USA haben ihm das Bürgerrecht inzwischen wieder aberkannt und wollen den Staatenlosen schon seit einem Jahr abschieben, fanden aber bisher kein aufnahmebereites Land. Das änderte sich erst mit dem Münchner Haftbefehl vom 10. März.