Initiative
Bayern prescht bei Online-Durchsuchung vor
12.02.2008
Datenschützer üben heftige Kritik: Bayern will Online-Durchsuchungen erlauben. Ein Gesetzesentwurf wurde auf den Weg gebracht.
Trotz harscher Kritik von Opposition und Datenschützern hat das bayerische Kabinett einen Gesetzentwurf zur Online-Durchsuchung durchgewunken. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann verteidigte erneut die umstrittenen Pläne, Computer von Terrorverdächtigen über das Internet zu durchsuchen: "Wenn Terroristen sich modernster Kommunikationstechniken bedienen, dann kann der Verfassungsschutz nicht auf dem technischen Stand von vor zehn Jahren stehenbleiben", erklärte der CSU-Politiker am Dienstag. Es gehe darum, terroristische Bedrohungen aufzuklären.
Grundsatzurteil erwartet
Da das Bundesverfassungsgericht in zwei
Wochen ein Grundsatzurteil zu Online-Durchsuchungen verkünden will, kündigte
Herrmann an, diese Entscheidung werde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens
in den Gesetzentwurf eingebaut. Anfang April werde sich das bayerische
Kabinett abschließend mit dem Entwurf befassen. Das Verfahren sei aber schon
jetzt auf den Weg gebracht worden, um das Gesetz vor der Landtagswahl im
September verabschieden zu können.
Herrmann betonte, die Online-Durchsuchung solle nur in Einzelfällen und unter strengen Bedingungen erfolgen und müsse vom Innenminister und einer Landtagskommission genehmigt werden. Auch Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Anwälte, Pfarrer oder Journalisten blieben ausgenommen.
Scharfe Kritik
Die Opposition kritisierte die Pläne scharf. "Wir
brauchen kein bayerisches Gesetz, das die heimliche Durchleuchtung privater
Computer erlaubt", erklärte der FDP-Politiker Max Stadler. Die
Online-Durchsuchung sei ein massiver Eingriff in die Privatsphäre
unbescholtener Bürger. Auch die SPD erklärte, das Gesetz sei nicht
notwendig. Bereits jetzt könne der Mail-Verkehr im Internet überwacht und
Computer mit richterlichem Beschluss beschlagnahmt werden.