Pakistans Ex-Premierministerin Bhutto ist durch die Wucht der Explosion gestorben. Die Schüsse des Einzeltäters führten nicht zum Tod.
Die pakistanische Oppositionsführerin und ehemalige Premierministerin Benazir Bhutto ist laut einem Untersuchungsbericht von britischen Anti-Terror-Experten von Scotland Yard bei ihrer Wahlkampfveranstaltung Ende Dezember durch die Wucht der Explosion getötet worden. Kurz zuvor abgefeuerte Schüsse seien nicht die Todesursache gewesen, meldete die "New York Times" am Freitag unter Berufung auf den Bericht britischer Ermittler, die auf Wunsch von Staatschef Pervez Musharraf in Pakistan tätig geworden waren. Der Bericht sollte am Freitag offiziell vorgestellt werden.
Einzeltäter
Musharraf hatte die britischen Experten
eingeladen, um Vorwürfen einer Beteiligung von Militär und Geheimdiensten an
dem Mord an der Vorsitzenden der Pakistanischen Volkspartei (PPP) zu
entkräften. Laut "New York Times" soll es sich um einen Einzeltäter
gehandelt haben und nicht wie ursprünglich angenommen um zwei Attentäter.
Die Ergebnisse stützen die Darstellung der pakistanischen Regierung. Diese
gab zunächst an, dass die ehemalige Regierungschefin an einer Kopfwunde
gestorben sei, als sie von der Wucht der Explosion gegen ihr Fahrzeug
geschleudert worden war.
Anhänger und Familienangehörige Bhuttos hatten diese Version des Ablaufs bezweifelt und der Regierung mangelnde Sicherheitsvorkehrungen vorgeworfen. Sie gingen davon aus, dass der Attentäter so nahe an die Politikerin herankam, dass er vor dem Anschlag noch tödliche Schüsse auf sie abfeuern konnte.
Kritik an Ermittlungen
Eine Sprecherin von Bhuttos Partei
kritisierte, dass die Ermittler von Scotland Yard keine unabhängige
Untersuchung durchgeführt hätten. Sie habe den vollständigen Bericht noch
nicht gelesen, aber die Ermittler seien von der pakistanischen Polizei
abhängig gewesen, sagte Sherry Rehman. Deswegen bleibe die PPP dabei, dass
Bhutto einer Schussverletzung erlegen sei. Die pakistanische Regierung und
US-Geheimdienste sehen den Al-Kaida nahestehenden