Guantanamo-Prozess
Bin Laden-Chauffeur bekam 5 1/2 Jahre Haft
06.08.2008
Der Terror-Fahrer könnte auch länger festgehalten werden. Das machen die USA bei Guantanamo-Insassen, wenn sie eine "Gefahr für die Welt" sind.
Ein US-Militärtribunal in Guantanamo hat gegen den früheren Fahrer von Osama bin Laden eine Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren verhängt. Nach eintägigen Beratungen einigte sich die Jury in dem US-Gefangenenlager am Donnerstag auf das Strafmaß gegen Salim Hamdan, der am Vortag der Beihilfe zum Terrorismus für schuldig befunden worden war.
Mildes Urteil?
Mit der Strafe blieb das Tribunal deutlich unter
der Forderung der Anklage, die mindestens 30 Jahre gefordert hatte. Mit dem
Urteil dürfte Hamdans Strafe in etwa fünf Monaten abgebüßt sein, da das
Gericht fünf Jahre und einen Monat seiner seit 2002 währenden Inhaftierung
in Guantanamo anrechnete.
Entschuldigung
Vor den letzten Beratungen der Jury hatte sich
Hamdan für seine Dienste im Terrornetzwerk Al Kaida entschuldigt und die
Geschworenen um Milde gebeten. "Es war so traurig zu sehen, dass unschuldige
Menschen getötet wurden", sagte er im Verhandlungssaal. "Ich entschuldige
mich persönlich bei all jenen, denen durch mich möglicherweise Leid zugefügt
wurde."
Auf Arbeitssuche
Er sei im Dienst der Al Kaida in Afghanistan
gelandet, weil er in seinem Heimatland Jemen keine angemessene Arbeit
gefunden habe, sagte Hamdan weiter. Als er erfahren habe, dass Bin Laden
hinter Terroranschlägen stecke, habe ein Umdenken eingesetzt. "Danach hat
sich die Art und Weise, wie ich Bin Laden sah, natürlich sehr geändert",
versicherte Hamdan. Er schloss seine Ausführungen mit einer abermaligen
Entschuldigung an die Terroropfer.
Freiheit fraglich
Ob Hamdan in wenigen Monaten nach Ablauf seiner
Strafe tatsächlich freikommt, war zunächst noch unklar. Am Dienstag hatte
das Pentagon angekündigt, Guantanamo-Insassen unabhängig von den Urteilen
der Militärjustiz in Gewahrsam zu halten, wenn sie als "feindliche Kämpfer"
anzusehen seien und eine "Gefahr für die Welt" darstellten.
Hamdan war am Mittwoch der Beihilfe zum Terrorismus schuldig gesprochen worden. Den schwerer wiegenden Vorwurf der Verschwörung hatte die Jury aber nicht als erwiesen angesehen. Das Strafmaß wird in dem Gericht unabhängig vom Schuldspruch festgelegt. Hamdans Verteidiger hatten am Mittwoch angekündigt, gegen den Schuldspruch in Berufung zu gehen.
Foto: (c) APA/EPA,JANET HAMLIN