Deutschland
Bleiberecht für Flüchtlinge beschlossen
17.11.2006
Nach langem Ringen haben sich die deutschen Innenminister auf eine Bleiberechtsregelung für langjährig in Deutschland geduldete Flüchtlinge geeinigt.
Die Innenministerkonferenz (IMK) beschloss am Freitag in Nürnberg einstimmig einen Kompromiss, demzufolge das Aufenthaltsrecht an den Nachweis einer Arbeit gekoppelt wird. Wer ab sofort und bis spätestens zum 30. September 2007 einen Arbeitsvertrag vorzeigen kann, bekommt das Bleiberecht.
Die Regelung gilt für seit mindestens acht Jahren in Deutschland lebende Flüchtlinge. Sehr gut integrierte Flüchtlinge können auch schon nach sechs Jahren ein Bleiberecht bekommen. "Es hat sich gelohnt, ein Jahr für diese Lösung zu arbeiten", sagte Hessens Innenminister Volker Bouffier (CDU).
Bleiberecht in zwei Stufen geregelt
Die IMK verständigte sich darauf, das Bleiberecht in zwei Stufen zu regeln. Zusätzlich zu den in Nürnberg beschlossenen Regelungen soll in Berlin von der großen Koalition ein Bundesgesetz erarbeitet werden. Dafür hatten Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) bereits Eckpunkte verabschiedet. Im Unterschied zu den IMK-Beschlüssen sehen sie aber auch die Möglichkeit vor, langjährig geduldeten Flüchtlingen ein Bleiberecht zu gewähren, die keinen Arbeitsvertrag haben.
Wie viele der abgelehnten Asylbewerber von der Regelung tatsächlich betroffen sind, steht nicht fest. "Es ist nicht so entscheidend, ob es nun 40.000, 50.000 oder 60.000 sind", sagte Bouffier.
Ausschlusskritieren: Straftäter
Der IMK-Beschluss beinhaltet auch Ausschlusskriterien. Als Straftäter verurteilte Flüchtlinge haben demnach ebenso wenig einen Anspruch auf ein Bleiberecht wie diejenigen, die im Asylverfahren betrogen haben. Es gibt aber auch Ausnahmen für den Arbeitsnachweis. So müssen laut Bouffier über 65-jährige Antragssteller keine Arbeit mehr nachweisen.
Flüchtlinge aus Irak aufgenommen
Nach den Worten von Nordrhein-Westfalens Innenminister Ingo Wolf (FDP) einigten sich die Innenminister nun doch darauf, Flüchtlingen aus dem Irak das Bleiberecht zu gewähren. Gegen deren von einigen Ländern geforderten Ausschluss hatten Menschenrechtsgruppen wie Pro Asyl protestiert. "Wir haben eine sehr harmonische Lösung gefunden", sagte Wolf der AFP.
Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre
Die Aufenthaltserlaubnis wird demnach für maximal zwei Jahre ausgesprochen, "danach muss wieder entschieden werden". Für die Flüchtlinge eröffne sich nun aber auch die Perspektive, auf Dauer in Deutschland eingebürgert zu werden. "Das ist die Zielrichtung", sagte Wolf. Für das Bleiberecht verlangen die Behörden neben dem Arbeitsnachweis auch Sprachkenntnisse.