NS-Verbrecher wegen Beihilfe zum Mord in 27.900 Fällen angeklagt.
Der Prozess gegen den mutmaßlichen NS-Verbrecher John Demjanjuk wird nicht vor Anfang November beginnen. Mit der Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens sei nicht vor Ende dieses Monats zu rechnen, teilte die Justizpressestelle mit. Etwaige Termine könnten nicht vor Anfang November stattfinden. Die Ärzte hatten dem gebürtigen Ukrainer eingeschränkte Verhandlungsfähigkeit bescheinigt, gegen ihn soll demnach nicht länger als täglich zweimal 90 Minuten verhandelt werden.
Anklage
Die Staatsanwaltschaft München hat Demjanjuk bereits vor
zwei Monaten wegen Beihilfe zum Mord in 27.900 Fällen angeklagt. Die
Anklagebehörde wirft ihm vor, als Wachmann 1943 im Vernichtungslager Sobibor
im besetzten Polen bei der Ermordung tausender Juden in den Gaskammern
geholfen zu haben.
U-Haft
Demjanjuk sitzt seit seiner Abschiebung aus den USA im Mai
in München-Stadelheim in der dortigen Krankenabteilung in Untersuchungshaft.
Seit längerem wird spekuliert, dass der Prozess wegen seiner angeschlagenen
Gesundheit im Gefängnis stattfinden könnte. Darüber wird jedoch erst
entschieden, wenn das Verfahren zur Hauptverhandlung zugelassen ist. Erst
dann werden Ort und Termine festgelegt.