Schritt für Schritt

Der Fahrplan zur Regierungsbildung

27.09.2009

Nach der Wahl kann es Monate dauern, bis Berlin eine neue Regierung hat.

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© dpa
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Nach der Bundestagswahl in Deutschland wird es noch Wochen oder sogar Monate dauern, bis die neue Regierung steht. 2005 fand die Vereidigung des Kabinetts im Bundestag gut zwei Monate nach der Wahl statt.

Hier der Fahrplan der Regierungsbildung:

  • Der Tag nach der Wahl: Am morgigen Montag werden die Parteigremien zusammenkommen, um über das Wahlergebnis zu beraten. Je nach Ausgang der Wahl kann dann auch schon über die Aufnahme von Sondierungs- oder sogar Koalitionsgesprächen entschieden werden.
  • Sondierungsgespräche: Falls es keine schwarz-gelbe Mehrheit geben sollte, wird wahrscheinlich zunächst in mehreren Konstellationen sondiert, welche Bündnisse infrage kommen. Solche Gespräche können sich über Wochen hinziehen, wie derzeit in den Bundesländern Saarland und in Thüringen, wo es einen Monat nach der Wahl immer noch keine offiziellen Koalitionsverhandlungen gibt.
  • Koalitionsverhandlungen: Falls es eine schwarz-gelbe Mehrheit geben sollte, werden vermutlich sehr schnell Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und FDP aufgenommen. Dazu bilden die Parteien in der Regel einen Verhandlungsausschuss, der in unregelmäßigen Abständen tagt. Zunächst werden üblicherweise die Sachfragen geklärt, über die Verteilung der Kabinettsposten wird zum Schluss entschieden.
  • 14. Oktober, Bekanntgabe des amtlichen Wahlergebnisses: Von dem vorläufigen Endergebnis, das in der Wahlnacht bekanntgegeben wird, werden sich die Zahlen nur marginal unterschieden.
  • Bis 27. Oktober, Konstituierung des Bundestags: Der neue Bundestag muss nach Artikel 39 des Grundgesetzes spätestens 30 Tage nach der Wahl erstmals zusammentreten, also am 27. Oktober. Diese Frist ist nicht zu umgehen. Auch wenn sich bis dahin noch keine Koalition gebildet hat, muss sich der Bundestag konstituieren. Die Frist wurde bisher meistens weitestgehend ausgeschöpft.
  • Unterzeichnung des Koalitionsvertrags: Im Koalitionsvertrag werden die Vorhaben der Regierungsparteien für die Legislaturperiode festgelegt und die Verteilung der Ministerien. Über die Besetzung der Ministerposten entscheiden die Koalitionspartner in Eigenregie.
  • Vereidigung des Kabinetts: Die Regierungsbildung wird mit der Wahl des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin und der Vereidigung des Kabinetts im Bundestag abgeschlossen. Ihre Ernennungsurkunde erhalten die Kabinettsmitglieder anschließend von Bundespräsident Horst Köhler.
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