23. Mai 1949: Grundgesetz in Kraft. Am Samstag wird der Bundespräsident gewählt.
Deutschland begeht feierlich den 60. Jahrestag der Verkündung seiner Nachkriegs-Verfassung. Am 23. Mai 1949 war das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet worden, seit der Wiedervereinigung 1990 gilt es für das ganze Land.
Gottesdienst in Berlin
Die offiziellen Feiern begannen am
Freitag mit einem ökumenischen Gottesdienst im Berliner Dom. Dabei nannte
der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche, Bischof Wolfgang Huber,
die Entwicklung Deutschlands ein "großes Wunder": "Aus
den Trümmern der Diktatur entstand ein neues demokratisches Gemeinwesen."
Dass in Deutschland alle Menschen in Freiheit und Selbstbestimmung leben,
sei ein Anlass, Gott zu danken und ihn zu loben.
Der Vorsitzende der katholischen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, betonte, mit dieser Feier werde Zeugnis für die Verantwortung vor Gott und den Menschen abgelegt. Es sei "alles andere als selbstverständlich", dass die Deutschen in Freiheit leben könnten.
An der Feier der Kirchen nahm die politische Führung des Landes teil, an ihrer Spitze Bundespräsident Horst Köhler und Bundeskanzlerin Angela Merkel. Köhler spricht anschließend bei einem Staatsakt zum Verfassungsjubiläum.
Bundespräsident wird gewählt
Am eigentlichen
Verfassungstag, dem Samstag, steht diesmal die Wahl des nächsten
Staatsoberhauptes an. Köhler tritt dabei für eine zweite Amtszeit an, es
gibt drei Gegenkandidaten. Die SPD hat die Politik-Professorin Gesine Schwan
nominiert. Gleichzeitig gibt es zum Verfassungsjubiläum auch ein Straßenfest
in der Nähe des Reichstags-Gebäudes, in dem der Bundestag seinen Sitz hat.