Kontroverse
Die Akte Polanski
03.10.2009
Roman Polanski schlief vor 32 Jahren mit einer 13-Jährigen. Soll er heute büßen?
Es scheint nur zwei Meinungen zu geben im Fall von Roman Polanski. Die einen verlangen harte Strafen für den Star-Regisseur, die anderen rufen „free Polanski“. Die Frage bleibt: Dürfen Künstler alles?
Gnade oder auch nur eine Sonderbehandlung darf sich Roman Polanski (76) nicht erwarten. Sollte er wegen Vergewaltigung einer 13-Jährigen nach Kalifornien ausgeliefert werden, dann will ihm Gouverneur und Hollywoodstar Arnold Schwarzenegger die Daumenschrauben ansetzen. Der Regisseur sollte behandelt werden wie jeder andere Bürger auch, kündigte Arnie an. Heißt: Polanski soll hinter Gitter.
Das sehen aber nicht alle Hollywoodstars so: Whoopi Goldberg meinte, der Missbrauch von Polanskis 13-jährigem Opfer sei keine „richtige Vergewaltigung“ gewesen. Umgehend kassierte der Kinostar dafür Prügel und musste erläutern, dass es keine „unrichtige Vergewaltigung“ gäbe.
Bittgesuch
Doch insgesamt mehr als 100 Prominente unterschrieben
ein Bittgesuch zur Freilassung des Schöpfers von „Rosemaries Baby“ oder
„Chinatown“. Stars wie Woody Allen, Martin Scorsese, Pedro Almodóvar, David
Lynch und Paul Auster warfen sich für Polanski in die Bresche. In
Deutschland stellte sich der Oscar-Regisseur Volker Schlöndorff hinter den
76-Jährigen. Frankreichs Außenminister Kouchner nannte die Verhaftung „ein
bisschen link“. Auch als Polanski Wien besuchte, kam hier keiner auf die
Idee, ihn zu verhaften.
Gerechtigkeit
Zurückhaltender äußerte sich hingegen Polanskis
französischer Regiekollege Luc Besson. Er kenne den Filmemacher und „möge
ihn sehr gern“, sagte Besson. Dann aber schlug er in die gleiche Kerbe wie
Schwarzenegger: „Die Justiz ist für alle gleich.“ Er habe selbst eine
13-jährige Tochter. Würde sie vergewaltigt, würde er sicher nicht gegen die
Verhaftung des Täters protestieren.
Auch der grüne Europapolitiker Daniel Cohn-Bendit wetterte, dass es immerhin um die Vergewaltigung einer Minderjährigen gehe.
Star-Anwalt
Polanski hat jedenfalls angekündigt, mit allen
Mitteln gegen seine Auslieferung in die USA kämpfen zu wollen. Helfen soll
ihm dabei Star-Anwalt Reid Weingarten. Der US-Jurist gilt als zentrale Figur
in Washington und ist ein enger Freund von Generalstaatsanwalt Eric Holder.
Und der verfolgt Polanski seit Jahren mit Ingrimm.
Die ganze Geschichte
Heute ist es einfacher als damals, die
Ereignisse emotionslos nachzuerzählen. Polanskis Opfer Samantha Geimer war
gerade 13 Jahre alt, als Polanski sie im Haus von Hollywood-Star Jack
Nicholson sexuell missbrauchte. Ihre Mutter hatte sie in die Villa gebracht,
sie erhoffte eine Filmkarriere für das gut entwickelte Kind. Polanski sollte
Nacktaufnahmen von dem Mädchen im Swimmingpool machen, wollte die Mutter.
Die Gewalttat
Auf die Frage vor Gericht, ob sie Widerstand gegen
die Vergewaltigung geleistet habe, sagte Geimer damals: „Ein wenig.“
Eigentlich habe sie Angst vor Polanski gehabt. Sie schilderte exakt, was
damals im Swimmingpool geschehen sein soll: Wie der 30 Jahre ältere
Regisseur sie gefügig machte, gegen ihren Willen in sie eindrang,
ejakulierte und sein Sperma „überall auf mir“ verteilte. Das, was geschah,
war also sicher kein Kavaliersdelikt.
Polanski hatte sicher nie physische Gewalt angewendet. Was aber egal ist, denn Sex mit 13-Jährigen ist in den USA an sich verboten.
Die Anklage, die im Jahr 1977 gegen Polanski erhoben wurde, umfasste sechs Punkte: Darunter waren Vergewaltigung, Sodomie und Abgabe von Drogen an eine Minderjährige. Der Prozess erwies sich als höchst problematisch: Der Richter Laurence Rittenband – er wurde „Richter der Stars“ genannt, weil er sich stets um Fälle mit Promis bewarb – hatte den Vorsitz. Er skandalisierte den Fall mehr, als dass er ihn im Sinne des 13-jährigen Opfers der geilen Öffentlichkeit entzogen hätte.
Alle gegen den Richter
Staatsanwalt David Wells, Polanskis
damaliger Verteidiger und sogar der Anwalt des Opfers wandten sich
schließlich gegen den Richter. Am Ende des schrägen Verfahrens einigte man
sich auf einen Deal: Polanski bekannte sich der „Unzucht mit Minderjährigen“
für schuldig. Das bedeutete keine Gewaltanwendung, hat also mit dem
deutschen Begriff „Vergewaltigung“ im Grunde nichts zu tun.
Richter Rittenband ordnete wie abgesprochen eine 90-tägige Beobachtung von Polanski in einer Gefängnispsychiatrie an, aus der der Regisseur nach 42 Tagen vereinbarungsgemäß entlassen wurde. Die Psychiater rieten dem Gericht, keine weitere Haftstrafen zu verhängen.
Der Deal platzt
Doch dann lief die Sache böse aus dem Ruder:
Rittenband, ein bekannter Antisemit, diskutierte illegal den Fall mit
Unbeteiligten und glaubte, dass ein härteres Urteil populärer wäre. Er ließ
den Deal platzen, der panische Polanski, ein Jude, floh.
Am Freitag platzte dann auch noch eine neue Bombe: Der damalige Staatsanwalt Wells gab zu, Richter Rittenband einst belogen zu haben. Er habe Polanskis Straftat illegal „aufgepeppt“.
Vergebung
Für Opfer Samantha Geimer, heute glücklich
verheiratete Mutter, ist klar: „Was er mir antat, war falsch und er weiß,
dass es falsch war. Er wollte Sex von mir und nahm mir meine Unschuld. Ich
glaube nicht, dass es ihm auch nur einmal in den Sinn kam, dass es jemanden
gibt, der keinen Sex mit ihm haben will. Er ist ein sehr arroganter,
selbstgefälliger, grauenhafter alter Mann.“ Trotzdem wollte sie die
Vergangenheit ruhen lassen.