Alle 27 Mitgliedstaaten der EU müssen den Reformvertrag ratifizieren. Nur dann ist er gültig. Einzig die Iren stimmen per Volksentscheid ab.
Der EU-Reformvertrag von Lissabon kann erst in Kraft treten, wenn ihn alle 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union in einem Ratifizierungsverfahren angenommen haben. In einigen Ländern reicht dafür eine Parlamentsabstimmung, in anderen ist die Zustimmung von zwei Parlamentskammern erforderlich. Nur in Irland entscheidet das Volk in einer Abstimmung.
18 Staaten billigen das Regelwerk
Inzwischen haben die
Parlamente in 18 Staaten den Reformvertrag gebilligt Den Anfang machte
Ungarn, wo das Parlament am 17. Dezember 2007 zustimmte. Es folgten
Slowenien, Malta, Rumänien, Frankreich, Bulgarien, Polen, die Slowakei,
Portugal, Dänemark, Österreich, Lettland, Litauen, Luxemburg, Finnland,
Estland und Griechenland. In Deutschland wurde der Vertrag trotz der
Zustimmung von Bundestag und Bundesrat noch nicht ratifiziert, weil die
Verfassungsrichter nach Klagen entscheiden müssen, ob Bundespräsident Horst
Köhler das Zustimmungesetz unterzeichnen darf. In Finnland ist noch die
Zustimmung des Parlaments der Inselprovinz Aland ausständig, sie stellt aber
die finnische Ratifikation an sich nicht infrage.
Abstimmung in Tschechien verschoben
In den Niederlanden erfolgte
am 5. Juni die Annahme im Unterhaus des Parlaments. Die für den Abschluss
der Ratifizierung noch fehlende Zustimmung des Senats gilt in Den Haag als
Formsache. In Tschechien hat die zweite Parlamentskammer ihre Abstimmung am
24. April verschoben. Dort soll erst das Verfassungsgerichts über die
Vereinbarkeit des EU-Reformvertrages mit tschechischem Recht entscheiden.
Auch in den sieben EU-Ländern Irland, Großbritannien, Schweden, Belgien,
Spanien, Italien und Zypern stehen die Zustimmungen noch aus. Das gesamte
Ratifizierungsverfahren in allen EU-Staaten soll bis Anfang 2009
abgeschlossen sein.