Freispruch

Drei Angeklagte im Politkowskaja-Prozess frei

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Die drei Angeklagten im Prozess um die ermordete Journalistin Politkowskaja sind wieder frei. Das Gericht sah die Vorwürfe als nicht erwiesen an.

Im Prozess um den Mord an der regierungskritischen russischen Journalistin Anna Politkowskaja sind die drei Hauptangeklagten freigesprochen worden. Das entschieden die Geschworenen am Donnerstag in Moskau, wie die russischen Nachrichtenagenturen RIA Nowosti und Interfax berichteten. Die Geschworenen entsprachen damit dem Antrag der Verteidigung, die aus Mangel an Beweisen Freispruch gefordert hatte.

Angeklagt waren ein russischer Polizist und die tschetschenischen Brüder Ibrahim und Dschabrail Machmudow, deren dritter Bruder Rustam der Todesschütze sein soll. Er ist jedoch flüchtig, die Drahtzieher der Tat wurden bisher nicht ermittelt. Die Journalistin war am 7. Oktober 2006 im Treppenhaus ihres Moskauer Wohnhauses erschossen worden.

Die Familie von Politkowskaja hatte im Verfahren Zweifel an der Schuld der Angeklagten geäußert und begrüßte nun das Urteil. "Das ist ein seltenes Beispiel für Rechtstaatlichkeit in Russland", sagte die Anwältin Karina Moskalenko dem Radiosender Echo Moskwy.

Die Ermordung der Reporterin der Zeitung "Nowaja Gaseta" im Oktober 2006 hatte international Entsetzen ausgelöst. Politkowskaja war vor allem für ihre regierungskritische Berichterstattung aus dem früheren Kriegsgebiet Tschetschenien bekannt.

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