EU-Beschluss

Einigung auf Datenschutz bei Polizei und Justiz

09.11.2007

Die Justizminister der 27 EU-Staaten haben sich auf gemeinsame Mindestregeln zum Datenschutz bei der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit geeinigt.

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"Dieses Ergebnis wird zu einer besseren Kooperation und einem besseren Informationsaustausch der Polizeibehörden innerhalb der Europäischen Union führen", sagte der portugiesische Ressortchef und Ratsvorsitzende Alberto Costa am Freitag in Brüssel. Vor allem das Europa-Parlament hatte auf einen besseren Schutz der personenbezogenen Angaben Wert gelegt.

Bisher große Unterschiede
"Bisher gab es in den EU-Ländern bei der Erhebung, Speicherung, Korrektur und Löschung von Daten große Unterschiede", sagte Costa. EU-Justizkommissar Franco Frattini sprach von einer neuen Qualität des Datenschutzes auf der EU-Ebene: "Nun gibt es erstmals rechtsverpflichtende Vorschriften, die die Mitgliedstaaten dazu zwingen, sicherheitsrelevante Daten so zu sammeln, dass personenbezogene Daten auch geschützt werden."

Die Regeln gelten jedoch nur für den internationalen Datenaustausch. Frattinis ursprünglicher Vorschlag hatte auch den Datenschutz auf nationaler Ebene einbezogen. "Man sollte da vorgehen nach der Devise: Besser den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach", sagte Costa. "Dies hier ist der Spatz in der Hand."

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