Noch drei Lesungen notwendig

Erste Hürde: Gesetz für Todesstrafe für Terroristen

01.03.2023

Das israelische Parlament hat am Mittwoch ein Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht, das eine Todesstrafe für Terroristen vorsieht. 55 von 120 Abgeordneten stimmten für den Entwurf, den die Abgeordnete von der rechtsextremen Koalitionspartei Ozma Jehudit eingebracht hatte.  

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Jerusalem. Das israelische Parlament hat am Mittwoch ein Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht, das eine Todesstrafe für Terroristen vorsieht. 55 von 120 Abgeordneten stimmten für den Entwurf, den die Abgeordnete Limor Son Bar-Melech von der rechtsextremen Koalitionspartei Ozma Jehudit eingebracht hatte. Neun Abgeordnete stimmten dagegen, der Rest war abwesend oder enthielt sich.

Bar-Melechs Mann war 2003 bei einem palästinensischen Anschlag getötet worden, sie selbst - damals hochschwanger - erlitt schwere Verletzungen. Es sind noch drei weitere Lesungen notwendig, bevor das Gesetz in Kraft tritt. Ähnliche Vorstöße für eine Todesstrafe für Terroristen waren in der Vergangenheit gescheitert.

Todesurteil: Wenn Mehrheit dafür spricht

Laut dem Entwurf soll mit dem Tode bestraft werden, "wer absichtlich oder aus Gleichgültigkeit den Tod eines israelischen Bürgers verursacht, wenn die Tat aus einer rassistischen Motivation erfolgt oder aus Feindseligkeit gegen eine bestimmte Bevölkerungsgruppe" - mit dem Ziel, "dem Staat Israel zu schaden oder der Wiedergeburt des jüdischen Volkes in seinem Heimatland". Im besetzten Westjordanland sollen Militärgerichte befähigt werden, mit einer einfachen Mehrheit Todesurteile auszusprechen.

Die israelische Generalstaatsanwaltin Gali Baharav-Miara hatte sich gegen das neue Gesetz ausgesprochen. Es sei rechtswidrig, außerdem sei die Todesstrafe als Abschreckung nicht wirksam. "Es gibt Bedenken hinsichtlich der Strafe, die nicht rückgängig zu machen ist."

Israel hatte die Todesstrafe für Mord im Jahr 1954 abgeschafft. Das israelische Gesetz ermöglichte zwar weiter die Verhängung der Todesstrafe in bestimmten Fällen, etwa gegen NS-Verbrecher oder bei Verrat in Kriegszeiten. Die Hinrichtung des deutschen NS-Verbrechers Adolf Eichmann im Jahre 1962 war aber das letzte Mal, dass eine von einem ordentlichen Gericht in Israel ausgesprochene Todesstrafe wirklich vollstreckt wurde. Bereits 1948 war der israelische Offizier Meir Tobianski nach der Schnellverurteilung durch ein Standgericht wegen Verrats erschossen worden. Später erwies er sich als unschuldig und wurde posthum freigesprochen.
 

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