Das UN-Gericht stuft Israels anhaltende Präsenz als "unrechtmäßig" ein.
Die EU befürwortet den Beschluss des Internationalen Gerichtshofs (IGH) in Den Haag zur israelischen Besatzungspolitik in den Palästinensergebieten. Die Einschätzung des UN-Gerichts, das Israels anhaltende Präsenz in den palästinensischen Gebieten am Freitag als "unrechtmäßig" eingestuft hatte, stimme "weitgehend mit den Positionen der EU überein", erklärte der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell am Samstag.
Angesichts der weltweiten Verstöße gegen das Völkerrecht sei es "unsere moralische Pflicht, unser unerschütterliches Engagement für alle IGH-Entscheidungen zu bekräftigen, unabhängig von dem jeweiligen Thema", fügte Borrell hinzu. Das Gutachten des Gerichts zur Besatzung der Palästinensergebiete müsse gründlich analysiert werden, "auch im Hinblick auf seine Auswirkungen auf die EU-Politik".
Der Internationale Gerichtshof hatte Israel am Freitag aufgefordert, die Besatzung der Palästinensergebiete "so schnell wie möglich zu beenden". Der israelische Regierungschef Benjamin Netanyahu sprach von einer "Lügen-Entscheidung", die Palästinenser feierten dagegen die Entscheidung. Der Beschluss des IGH ist nicht bindend, könnte jedoch mit Blick auf den Krieg im Gazastreifen den Druck auf Israel weiter erhöhen.
Zu den Hintergründen
Israel hatte im Verlauf des Sechstagekrieges, bei dem es 1967 einem befürchteten Angriff arabischer Staaten zuvorgekommen war, unter anderem den Gazastreifen und das Westjordanland erobert. Seitdem hält Israel das Westjordanland besetzt und hat dort den Siedlungsbau vorangetrieben. Etwa 400.000 Israelis leben dort heute in Siedlungen.
Im Jahr 2005 hatte sich Israel vollständig aus dem Gazastreifen zurückgezogen. Aus dort abgehaltenen Wahlen ein Jahr später ging die radikalislamische Palästinenserorganisation Hamas als Siegerin hervor.