Konferenz
EU-Kommission fordert Asyl-Agentur
18.02.2009
Auf der zweitägigen Konferenz beraten Fachleute, wie Polizei- und Sicherheitsbehörden in der EU besser miteinander kooperieren können.
Wichtige Themen auf dem Polizeikongress in Berlin werden neben der Grenzsicherung auch gemeinsame Fahndungsstrategien gegen den internationalen Terrorismus sowie die Ausbildung von Polizisten sein. Auch der Austausch von Informationen zwischen den nationalen Behörden soll besser koordiniert werden.
EU-Asylagentur
Im vergangenen Jahr haben über 217.000 Menschen in
der EU um Asyl angesucht. Ob die jeweiligen Anträge angenommen oder
abgelehnt werden, hängt stark am jeweiligen EU-Land ab. Um für mehr
Gerechtigkeit zu sorgen, schlägt Justizkommissar Barro eine "Europäische
Asylagentur" vor. Diese soll Informationen über die Herkunftsländer sammeln
und sie dann allen EU-Staaten zur Verfügung stellen. Die EU soll aber auch
Hilfe leisten, wenn ein EU-Land eine besondere Flüchtlingskrise erlebt.
Flüchtlingsorganisationen sprechen von einem "guten Ansatz".
Halbe Million illegale Einwanderer in Europa
Etwa 200 000
Menschen sind nach Angaben der Europäischen Grenzschutzagentur Frontex im
vergangenen Jahr bei der illegalen Einreise nach Europa aufgegriffen worden.
Die 100 Mitarbeiter von Frontex in Warschau koordinieren und begleiten Einsätze der Grenzschutzbehörden der EU-Mitgliedstaaten. Menschenrechtsorganisationen kritisieren, dass Grenzschützer auf dem Mittelmeer Flüchtlingsboote zurückweisen und nicht in nahe liegende Häfen begleiten. "Frontex kann bei Entscheidungen der nationalen Behörden über eine Umkehr oder Rückführung von Schiffen keinen Einfluss nehmen", sagte Frontex-Direktor Ilkka Laitinen. Die Verantwortung liege dafür nicht bei seiner Organisation.
Die Agentur mit einem Budget von 95 Millionen Euro für 2009 könne zudem nicht die Arbeit aller Grenzschützer in Europa kontrollieren.
Ein häufiger Kritikpunkt ist, dass die nationalen Behörden Flüchtlingen auf dem Mittelmeer die Möglichkeit zu einem Asylantrag verweigern. Nach Ansicht von Menschenrechtlern gilt auf den Grenzschutzbooten das jeweilige nationale Recht - so dass bei der jeweiligen Nation auch Asyl beantragt werden könnte. Laitinen bestreitet das: «Wenn wir etwa in internationalen Gewässern oder im Hoheitsgebiet von Drittstaaten patrouillieren, dann können Einwanderer dort kein Asyl beantragen», erklärte er. «Das wird allerdings immer wieder als Verletzung der Menschenrechte ausgelegt.»