Migrationspakt
EU-Parlament segnet umstrittene Asyl-Reform ab
10.04.2024
Der jahrelange Streit über das Asylrecht soll nun enden. Das EU-Parlament hat die umstrittene Reform am Mittwochabend abgesegnet.
Das Plenum des EU-Parlaments hat am Mittwoch die Reform des EU-Asylsystems abgesegnet. Nun müssen noch die EU-Staaten final zustimmen. Vorgesehen sind zahlreiche Verschärfungen der bisherigen Regeln. Ziel ist es, die irreguläre Migration einzudämmen. Von den österreichischen EU-Abgeordneten stimmten ÖVP, SPÖ und NEOS laut eigenen Angaben für das gesamte Paket. Die FPÖ-Abgeordneten waren bis auf eine Regelung dagegen, die Grünen unterstützen den Asyl- und Migrationspakt nicht.
Die Abstimmung im EU-Parlament in Brüssel musste einmal unterbrochen werden, da Demonstrantinnen und Demonstranten im Saal lautstark gegen das Paket protestierten.
Das Paket sieht einheitliche Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen vor. Geplant ist insbesondere ein deutlich härterer Umgang mit Menschen aus Ländern, die als relativ sicher gelten. Bis zur Entscheidung über ihren Asylantrag dürfen die Menschen unter haftähnlichen Bedingungen in Auffanglagern untergebracht werden. Abgelehnte Asylbewerber sollen künftig leichter in sichere Drittstaaten abgeschoben werden können.
Verteilung wird neu geregelt
Die Verteilung der Schutzsuchenden unter den EU-Staaten wird in Zukunft mit einem "Solidaritätsmechanismus" neu geregelt: Länder, die keine Flüchtlinge (mehr) aufnehmen wollen, müssen ausgleichende Unterstützungen leisten, etwa in Form von Geldzahlungen. Bei der Ankunft besonders vieler Geflüchteter in einem EU-Land soll die "Krisenverordnung" greifen. Migranten könnten dann länger festgehalten werden.
Die Asylanträge in Europa steigen laut neuesten Eurostat-Daten an: Im Jahr 2023 haben demnach um ein Fünftel mehr Menschen als 2022 Asyl in der Europäischen Union beantragt. Nach einem erheblichen Rückgang im Jahr 2020 (417.100) steigt der Wert der Erstantragsteller EU-weit seit drei Jahren in Folge an, und erreichte 2023 fast die Höchstwerte der Jahre 2015 und 2016 (1.216.900 und 1.166.800) nach dem Krieg in Syrien. Österreich verzeichnete 2023 zwar die zweithöchste Anzahl an Erstanträgen im Verhältnis zur Bevölkerung, aber insgesamt um fast die Hälfte weniger Anträge als 2022.
Das sind die wichtigsten Eckpunkte des neuen EU-Asyl-Pakts:
- Schnellverfahren an Außengrenze. Für Migranten mit geringen Aufnahmechancen soll es Schnellverfahren an den Außengrenzen geben. Das betrifft etwa Länder wie Marokko oder Tunesien.
- Lager. Bis zur Entscheidung über den Asylantrag sollen sie bis zu zwölf Wochen unter haftähnlichen Bedingungen untergebracht werden können.
- „Sichere Staaten“. Personen, die aus einem Land mit einer Anerkennungsquote von unter 20 Prozent kommen, sowie Menschen, die als Gefahr für die öffentliche Sicherheit gelten, müssten künftig verpflichtend in ein solches Grenzverfahren im Lager.
- Abschiebung. Abgelehnte Asylbewerber sollen künftig leichter in sichere Drittstaaten abgeschoben werden können. So soll die Rückführungsquote (derzeit 22%) verdoppelt werden.
- Verteilung. Die Verteilung der Schutzsuchenden auf die EU-Staaten erfolgt via „Solidaritätsmechanismus“: Wenn die Länder keine Flüchtlinge aufnehmen wollen, müssen sie Geld zahlen (rund 20.000 Euro pro Migrant).
- Krisen-Modus. Bei der Ankunft besonders vieler Geflüchteter in einem EU-Land soll die „Krisenverordnung“ greifen. Migranten können dann länger festgehalten werden.