Entschärfte Version
EU-Regierungen beschließen Feinstaubrichtlinie
14.04.2008
Die Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten beschlossen eine entschärfte Feinstaubrichtlinie. Städte erhalten eine "Gnadenfrist" bis 2011.
Die Lockerung der EU-Feinstaubrichtlinie ist endgültig besiegelt: Vertreter der 27 Mitgliedstaaten verabschiedeten am Montag in Luxemburg eine Neufassung, die zahlreichen Großstädten eine Gnadenfrist bis 2011 einräumt, um die eigentlich schon seit 2005 geltenden Feinstaub-Grenzwerte einzuhalten. Allerdings wird zusätzlich ein neuer Grenzwert für Kleinstpartikel eingeführt. Auf diesen Kompromiss hatten sich Europaparlament und EU-Regierungen im Dezember verständigt.
Nur Irland ohne Probleme
Die Feinstaubrichtlinie schreibt eine
Tageshöchstgrenze von 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter vor, die an
höchstens 35 Tagen im Jahr überschritten werden darf. Im Jahresmittel soll
die Belastung höchstens 40 Mikrogramm pro Kubikmeter betragen. In den
vergangenen Jahren scheiterten zahlreiche Großstädte an diesen Vorgaben,
Irland ist der einzige EU-Staat, der nachweislich keine Probleme mit der
Richtlinie hat. Darum sollen Städte in Kessellagen oder mit ungünstigen
Wetterverhältnissen nun bis Mitte 2011 Zeit haben, die Feinstaub-Grenzwerte
zu erreichen.
Überarbeitung der Richtlinien
Allerdings wird mit der
Überarbeitung der Richtlinie auch ein neuer Grenzwert eingeführt: Während
bisher nur Staubpartikel mit einem Durchmesser von zehn Mikrometern (PM10)
erfasst waren, soll ab 2015 eine Obergrenze auch für Kleinstpartikel mit
einem Durchmesser von nur 2,5 Mikrometern (PM2,5) gelten. Sie gelten als
besonders gefährlich, weil sie tief in die Lunge eindringen und
Atemwegserkrankungen sowie Herz-Kreislaufprobleme verursachen können. Nach
Darstellung der EU-Kommission kostet die Feinstaubbelastung jährlich 350.000
Europäer das Leben.