Tschechien
EU-Vertrag vereinbar mit Gesetzgebung
15.10.2009
Kabinett formulierte offizielle Position für Verfassungsgerichtshof.
Die tschechische Regierung hat den EU-Reformvertrag als vereinbar mit der tschechischen Gesetzgebung bezeichnet. Dies teilte der tschechische Premier Jan Fischer auf einer Pressekonferenz nach einer außerordentlichen Kabinetts-Sitzung in Prag am Donnerstag mit. Die Regierung reagierte damit auf die Beschwerde gegen den Lissabon-Vertrag, die eine Gruppe von EU-kritischen Senatoren beim Verfassungsgerichtshof eingereicht hatte.
Fischer erklärte, dass der Verfassungsgerichtshof nicht die Kompetenzen habe, die sogenannten irischen Garantien zu überprüfen. Zudem kritisierte das Kabinett, dass die Beschwerdeführer ihren Prüfantrag diese Woche noch ergänzen wollten.
Ausnahmeregelung gefordert
Die offizielle Position der Regierung
zu dem Prüfantrag ist wichtig für die Verfassungsrichter, da sich diese am
27. Oktober bei einer öffentlichen Anhörung in Brünn mit dem Prüfantrag
befassen müssen. Auch beide Parlamentskammern haben bereits ihre Positionen
zu dem Prüfantrag an den Verfassungsgerichtshof geschickt. Nun muss nur mehr
der tschechische Präsident Vaclav Klaus seine Haltung darlegen.
Kürzlich forderte der EU-Kritiker Klaus eine Ausnahmeregelung für Tschechien von der EU-Grundrechtecharta, weil er befürchtet, dass diese Eigentumsansprüchen von vertriebenen Sudetendeutschen Tür und Tor öffnen könnte. Die tschechische Regierung bemüht sich derzeit um eine Erfüllung dieser Forderung, verlangt von Klaus aber zugleich eine Garantie, dass er den Lissabon-Vertrag dann auch wirklich unterschreibt. Auch Irland wurden vonseiten der EU Zugeständnisse gemacht, damit Anfang des Monats ein zweites Referendum abgehalten wurde, bei dem der EU-Vertrag nach vorheriger Ablehnung schließlich angenommen wurde.