Umweltschutz
EU will Umweltverbrecher hinter Gittern sehen
19.05.2008
Das Europäisches Parlament stimmt über Kompromisspaket zur Richtlinie "über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt" ab
Umweltsündern könnte es schon bald an den Kragen gehen. Luftverpestung, Wasser- und Landverschmutzung, illegale Mülltransporte oder der rechtswidrige Handel mit gefährdeten Tier-und Pflanzenarten sollen künftig in allen EU-Staaten als Straftat gelten und entsprechend geahndet werden. Das sieht eine EU-Richtlinie vor, mit der sich das Europäische Parlament, die Kommission und die Mitgliedstaaten seit längerem beschäftigen. Ein Kompromisspaket zur Richtlinie wurde am Montag in Straßburg vorgelegt und soll am Mittwoch zur Abstimmung gelangen.
Guter Kompromiss
EU-Kommissar Jaques Barrot geht davon aus, dass
es sich hierbei um "einen guten Kompromiss" handelt, sagte er am Montag in
Straßburg. Er halte eine Einigung in erster Lesung für realistisch, so
Barrot. In dem vorgelegten Paket werden zahlreiche Handlungen aufgelistet,
die künftig in allen EU-Ländern als Straftaten gelten sollen. Darunter
fallen zum Beispiel die Herstellung, Lagerung und Verwendung von
Kernmaterial. Weiters sollen der Besitz oder die Beschädigung von
geschützten wildlebenden Tier- oder Pflanzenarten sowie die Herstellung oder
Verwendung von ozonschädlichen Stoffen ins Strafrecht fallen.
Die Mitgliedstaaten sollen durch die Richtlinie zu "wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden Strafen" verpflichtet werden. Die Art und das Maß der anzuwendenden Sanktionen wird indes den Mitgliedsstaaten selbst überlassen. "Die Kommission hätte sich eigentlich eine Harmonisierung der Sanktionen gewünscht", sagte Barrot, ein Urteil des Europäischen Gerichtshof aus dem Jahr 2007 rechtfertige das aber nicht. Demnach fallen Strafrecht und Strafprozessrecht nicht in die Zuständigkeit der Gemeinschaft. Allerdings könne die EU den Mitgliedstaaten vorschreiben, Sanktionen vorzusehen um sicherzustellen, dass die Gesetze ihre volle Wirksamkeit entfalten. Die Richtlinie wird am Mittwoch im Parlament abgestimmt und sie muss nachher noch von den EU-Mitgliedsstaaten abgesegnet werden.