Ende der Amtzszeit

Ex-Staatsanwalt will Bush wegen Mordes klagen

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Die Ära Bush neigt sich dem Ende - am 20. Jänner zieht er aus dem Weißen Haus aus. Ein Ex-Staatsanwalt will ihn klagen - wegen Mordes.

US-Präsident George W. Bush wird am 20. Jänner das Weiße Haus verlassen. Selten in der US-Geschichte war ein Präsident zum Ende seiner Amtszeit so unbeliebt wie der glücklose Republikaner aus Texas, der für umstrittene Kriege und für Folter, für die Aushöhlung der Bürgerrechte, explodierende Staatsverschuldung und nun auch noch für eine schwere Finanzkrise verantwortlich gemacht wird. In den USA gibt es viele, die Bush auch nach seinem Abschied von der Macht zur Verantwortung ziehen möchten. Einer von ihnen ist Ex-Staatsanwalt Vincent Bugliosi, der in seinem neuen Buch "Die Strafverfolgung von George W. Bush wegen Mordes" eine Anklage vor einem amerikanischen Gericht fordert.

Amtsenthebungsverfahren
Schon seit Jahren gibt es Bemühungen, gegen Bush ein "Impeachment"-Verfahren zur Amtsenthebung zu eröffnen. Unter den US-Demokraten fanden sich dafür zwar manche Sympathien. Allerdings schreckte viele die Vorstellung, dass bei einem Erfolg ausgerechnet der neokonservative Vizepräsident Dick Cheney die Amtsgeschäfte Bushs übernehmen würde. Das nämlich schreibt die Verfassung vor. Zudem gab es zwar wenig Zweifel an den irreführenden Begründungen des Irak-Krieges - eine klare Lüge konnte Bush bisher jedoch nicht nachgewiesen werden. Er und seine Regierung nutzten nur fragwürdige Quellen, ignorierten Fakten und zeichneten ein Bild, das mit der Wirklichkeit wenig zu tun hatte.

Bugliosi aber will, dass Bush damit nicht davonkommt. Er befürwortet in seinem oft sehr emotional geschriebenen Buch ein Verfahren gegen Bush, weil dieser für den Tod von mehr als 4.000 Amerikanern und Zehntausenden Zivilisten im Irak verantwortlich sei. Bush habe den Krieg unter Vorspiegelung falscher Tatsachen - der Existenz von Massenvernichtungswaffen und einer Verbindung zwischen Saddam Hussein und der Terrororganisation El Kaida angezettelt, "das größte Verbrechen der amerikanischen Geschichte", so die These des Juristen.

Bugliosi gewann 105 von 106 Fälle
Wenn schon gegen einen Präsidenten wie Bill Clinton ein Amtsenthebungsverfahren angestrengt worden sei, weil er eine Sexaffäre vertuschen wollte, "was tun wir dann, wenn ein Präsident sein Land auf der Basis einer Lüge in einen Krieg treibt?". Der 74-jährige Bugliosi, der stolz darauf ist, als Staatsanwalt 105 von 106 Fällen gewonnen zu haben, verfolgt mit seinem Buch eine politische Mission: Er will mit einem Prozess gegen Bush das juristische Risiko für künftige US-Präsidenten erhöhen, einen Krieg zu beginnen.

Inzwischen gibt es einen prominenten Mitstreiter Bugliosis: Die Kandidatin für das Amt des Generalstaatsanwalts im US-Bundesstaat Vermont, Charlotte Dennett, will im Falle ihrer Wahl am 4. November wegen des Irak-Kriegs Mordanklage gegen Bush erheben. Allerdings hat die 61 Jahre alte Kandidatin der linksgerichteten Progressiven Partei kaum Erfolgsaussichten auf einen Wahlsieg. Juristen bezweifeln zudem, dass sie juristisch tatsächlich eine Basis hätte, gegen Bush Anklage zu erheben.

Kritik auch aus eigenen Reihen
Auch viele Konservative in den USA glauben, dass das irakische Bedrohungsszenario, dass Bush 2002 gezeichnet hatte, ohne reale Grundlage war. In der konservativen "Washington Times" verweist der Verfassungsjurist Bruce Fein auf ein Schlüsselgespräch zwischen dem damaligen Fraktionsvorsitzenden der Republikaner im Abgeordnetenhaus, Richard Armey, und Cheney. Armey sei sehr skeptisch über einen Krieg gegen den Irak gewesen, weil das Land aus seiner Sicht keine Bedrohung der USA dargestellt hätte.

Cheney aber habe ihm unter vier Augen erzählt, dass der Irak kurz davor sei, tragbare Mini-Atombomben einsetzen zu können. Zudem arbeite Saddam eng mit Al Kaida zusammen. Beide Behauptungen seien schlicht Lügen gewesen, hätten aber Armey umgestimmt. Ein Kongressausschuss sollte prüfen, so Fein, ob dieses Gespräch wirklich so statt gefunden habe - denn dann müssten Bush und Cheney juristisch belangt werden.

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