Gericht entscheidet

Festnahme von Polens Ex-Innenminister unbegründet

06.09.2007

Es lagen keine Beweise für eine Behinderung der Ermittlungen durch den polnischen Ex-Minister Janusz Kaczmarek.

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Ein Warschauer Bezirksgericht hat die Festnahme von Polens Ex-Innenminister Janusz Kaczmarek in der vergangenen Woche als "unbegründet" und "regelwidrig" erklärt. Der Grund: Es habe keine Beweise gegeben, dass Kaczmarek Spuren verwischen wollte. Darüber hinaus habe die Staatsanwaltschaft die Übermittlung des Einspruchs von Kaczmareks Rechtsanwälten gegen die Festnahme an das Gericht drei Tage lang verzögert. Laut dem Gericht kann dies alles darauf hinweisen, dass die Festnahme nicht den Ermittlungen sondern anderen Zielen diente.

Vorwurf der Falschaussage
Kaczmarek war Anfang August unter dem Vorwurf der Falschaussage und der Behinderung einer Korruptionsermittlung entlassen worden. Mit ihm wurden am vergangenen Dienstag der frühere nationale Polizeichef Konrad Kornatowski und der Chef der staatlich kontrollierten Versicherungsgesellschaft PZU, Jaromir Netzel, festgenommen. Kaczmarek hatte darauf hingewiesen, dass Kornatowski vor dem Geheimdienstausschuss des Parlaments hätte aussagen sollen.

Aussage vor Geheimdienstaussschuss verhindert
Auch die Opposition vermutet, dass die Regierung von Jaroslaw Kaczynski (rechtskonservative Partei Recht und Gerechtigkeit PiS) mit den Festnahmen das Verhör Kornatowskis vor dem Ausschuss verhindern wollte, der die Aussagen Kaczmareks hätte bestätigen können. Der Ex-Innenminister hatte vor den Ausschussmitgliedern ausgesagt, dass die Regierung - und vor allem Justizminister Zbigniew Ziobro - Geheimdienste zum Kampf gegen politische Gegner missbrauchten und Politiker und ihn kritisierende Journalisten bespitzeln ließ.

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Der Chef der zentralen Staatsanwaltschaft in Warschau, Dariusz Barski, wehrte sich im Gespräch mit der "Wprost" (Online-Ausgabe) dagegen, dass die Staatsanwaltschaft keine Vorladung schicken konnte, weil Kaczmarek sich dann für das Verhör hätte vorbereiten und Aussagen mit anderen Verdächtigten hätte absprechen können.

Ermittlungshandlungen am Tag der illegalen Festnahme beendet
Das Gericht betonte zugleich, dass an dem Tag der illegalen Festnahme Kaczmareks die letzten Ermittlungshandlungen um 13.00 Uhr beendet wurden und der Ex-Innenminister sofort danach hätte freigesetzt werden sollen. Die Staatsanwaltschaft hatte sich jedoch entschlossen, ihn bis zum Abend des nächsten Tages in Haft zu behalten.

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