Gericht entscheidet
Festnahme von Polens Ex-Innenminister unbegründet
06.09.2007
Es lagen keine Beweise für eine Behinderung der Ermittlungen durch den polnischen Ex-Minister Janusz Kaczmarek.
Ein Warschauer Bezirksgericht hat die Festnahme von Polens Ex-Innenminister Janusz Kaczmarek in der vergangenen Woche als "unbegründet" und "regelwidrig" erklärt. Der Grund: Es habe keine Beweise gegeben, dass Kaczmarek Spuren verwischen wollte. Darüber hinaus habe die Staatsanwaltschaft die Übermittlung des Einspruchs von Kaczmareks Rechtsanwälten gegen die Festnahme an das Gericht drei Tage lang verzögert. Laut dem Gericht kann dies alles darauf hinweisen, dass die Festnahme nicht den Ermittlungen sondern anderen Zielen diente.
Vorwurf der Falschaussage
Kaczmarek war Anfang August unter dem
Vorwurf der Falschaussage und der Behinderung einer Korruptionsermittlung
entlassen worden. Mit ihm wurden am vergangenen Dienstag der frühere
nationale Polizeichef Konrad Kornatowski und der Chef der staatlich
kontrollierten Versicherungsgesellschaft PZU, Jaromir Netzel, festgenommen.
Kaczmarek hatte darauf hingewiesen, dass Kornatowski vor dem
Geheimdienstausschuss des Parlaments hätte aussagen sollen.
Aussage vor Geheimdienstaussschuss verhindert
Auch die Opposition
vermutet, dass die Regierung von Jaroslaw Kaczynski (rechtskonservative
Partei Recht und Gerechtigkeit PiS) mit den Festnahmen das Verhör
Kornatowskis vor dem Ausschuss verhindern wollte, der die Aussagen
Kaczmareks hätte bestätigen können. Der Ex-Innenminister hatte vor den
Ausschussmitgliedern ausgesagt, dass die Regierung - und vor allem
Justizminister Zbigniew Ziobro - Geheimdienste zum Kampf gegen politische
Gegner missbrauchten und Politiker und ihn kritisierende Journalisten
bespitzeln ließ.
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Der Chef der zentralen Staatsanwaltschaft in Warschau, Dariusz Barski, wehrte sich im Gespräch mit der "Wprost" (Online-Ausgabe) dagegen, dass die Staatsanwaltschaft keine Vorladung schicken konnte, weil Kaczmarek sich dann für das Verhör hätte vorbereiten und Aussagen mit anderen Verdächtigten hätte absprechen können.
Ermittlungshandlungen am Tag der illegalen Festnahme beendet
Das
Gericht betonte zugleich, dass an dem Tag der illegalen Festnahme Kaczmareks
die letzten Ermittlungshandlungen um 13.00 Uhr beendet wurden und der
Ex-Innenminister sofort danach hätte freigesetzt werden sollen. Die
Staatsanwaltschaft hatte sich jedoch entschlossen, ihn bis zum Abend des
nächsten Tages in Haft zu behalten.