Plakatierungsverbot
Gericht stoppt miesen NPD-Wahlkampf
24.09.2009
Deutsche Verfassungshüter sahen einen Angriff auf die Menschenwürde der Polen.
Eine von der rechtsextremen NPD lancierte Plakataktion gegen in Deutschland lebende Polen ist endgültig untersagt worden. Das vom Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern verhängte Plakatierungsverbot bestätigte nun das deutsche Verfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Das im Landkreis Uecker-Randow zeitweilig aufgehängte NPD-Plakat trägt die Aufschrift "Polen-Invasion stoppen!". Die Karlsruher Richter sahen ebenso wie zuvor das Landratsamt und die Gerichte darin einen Angriff auf die Menschenwürde der Polen und wiesen deshalb die Eilklage der NPD zurück.
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