Deutschland
Gesetz gegen Kinderpornos im Internet
18.06.2009
Der Zugriff auf bedenkliche Internetseiten wird erschwert, diese werden mit einem Stopp-Schild blockiert. Ein Umgehen der Sperre ist strafbar.
In Deutschland wird der Zugriff auf Internetseiten mit Kinderpornografie massiv erschwert. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag ein Gesetz, das alle großen Internetanbieter in Deutschland verpflichtet, bedenkliche Seiten durch ein Stopp-Schild zu blockieren. Das Bundeskriminalamt (BKA) soll den Unternehmen dazu stets eine aktuelle Liste mit Adressen zur Verfügung stellen.
Umgehen der Sperre strafbar
Auf dem Stopp-Schild soll der
Internetnutzer über den Grund der Sperrung informiert und auf die
schwerwiegenden Folgen von Kinderpornografie für die missbrauchten Mädchen
und Buben hingewiesen werden. Der Nutzer wird zugleich darauf hingewiesen,
dass ein Umgehen der Sperre strafbar ist. Das Gesetz soll noch in dieser
Legislaturperiode in Kraft treten. Geldstrafen bei Verstößen der
Internetanbieter werden aber erst nach einer Übergangsphase von sechs
Monaten erhoben.
Familienministerin Ursula von der Leyen sagte, mit dem Gesetz werde deutlich gemacht, dass die Würde eines Kindes auch im Netz gelte. "Wir wollen in Deutschland nicht länger dulden, dass die Vergewaltigung von Kindern frei über das World Wide Web abrufbar ist", sagte die CDU-Politikerin. Für den ganz normalen Internet-Surfer seien die Sperren keineswegs einfach zu umgehen. Die Blockierungen hätten vor allem vorbeugenden Charakter.
Das Gesetz sieht zudem die Einrichtung eines unabhängigen Kontrollgremiums beim BKA vor. Dieses soll sicherstellen, dass wirklich nur Seiten mit kinderpornografischen Inhalten gesperrt werden. Bei Irrtümern haftet die Bundesregierung.
"Löschen vor Sperren"
Grundsätzlich gilt für die
deutsche Regierung das Motto "Löschen vor Sperren": Durch eine verstärkte
internationale Zusammenarbeit soll erreicht werden, dass die Urheber der
meist aus dem Ausland gespeisten Seiten aufgespürt und die Inhalte aus dem
Netz verbannt werden. Anders als zunächst vorgesehen, werden die Daten eines
Users beim Klick auf ein Stopp-Schild nicht zur Strafverfolgung genutzt
werden. Zufällig dorthin geratene User sollen somit nicht unter
Generalverdacht gestellt werden.
Von der Leyen hatte mit den Internetanbietern Deutsche Telekom, Vodafone Deutschland und Arcor AG, Telefonica, Kabel Deutschland und Hansenet/Alice bereits im April freiwillige Maßnahmen gegen Kinderpornografie vereinbart.