Die Paare dürfen sich standesamtlich trauen lassen. In Schweden können homosexuelle Paare ihre Partnerschaft seit 1987 registrieren lassen.
Homosexuelle Paare in Schweden können seit Freitag vor den Standesbeamten treten und sich trauen lassen. Die Neuregelung trat in Kraft, nachdem der Stockholmer Reichstag einen Monat zuvor mit der klaren Mehrheit von 261 gegen 22 Stimmen die Aufhebung der letzten noch unterschiedlichen Regelungen für heterosexuelle oder homosexuelle Paare verfügt hatte.
Amtliche Registrierung schon seit 1987
Seit 1987 konnten
gleichgeschlechtliche Paare in Schweden ihre Partnerschaft bereits amtlich
registrieren lassen. 2003 wurden sie auch beim Adoptionsrecht
gleichgestellt. Das Recht auf eine standesamtliche Eheschließung war ihnen
aber bis jetzt verwehrt.
Nach dem Inkrafttreten der neuen Regeln wird allen bisher nur behördlich registrierten Paaren freigestellt, ob sie sich nachträglich trauen lassen wollen. Ihr bisherige "registrierte Partnerschaft" würde dann in eine Ehe umgewandelt. Die neuen Regeln wurden innerhalb des bürgerlichen Regierungslagers von der kleinen Christdemokratischen Partei abgelehnt. Alle anderen schwedischen Parlamentsparteien waren dafür.