Georgien-Klage

IGH warnt Russland und Georgien vor Rassismus

15.10.2008

Der Urteil des IGH kam überraschend, die von Georgien verlangte einseitige Verurteilung von Russland kam nicht zu stande.

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In einem überraschenden Urteil hat der Internationale Gerichtshof (IGH) Russland und Georgien aufgefordert, die rassistische Diskriminierung von Menschen in abtrünnigen Regionen zu unterbinden. Der IGH in Den Haag reagierte damit am Mittwoch auf eine Klage, die Georgien gegen Russland wegen dessen angeblicher Politik der gewaltsamen Vertreibung der georgischstämmigen Bevölkerung aus den separatistischen Provinzen Abchasien und Südossetien eingereicht hatte.

Der Internationale Gerichtshof ermahnte in dem Konflikt alle Seiten zur Mäßigung. "Beide Seiten müssen davon Abstand nehmen, Menschen, Gruppen sowie auch Institutionen in rassistischer Weise zu diskriminieren", erklärte Richterin Rosalyn Higgins. Higgins verlas das Urteil der oft auch als Weltgericht bezeichneten Instanz. Der Spruch ist zwar völkerrechtlich bindend, jedoch hat das 1945 von der UNO geschaffene Gericht keine juristische oder sonstige Handhabe, die Einhaltung auch durchzusetzen.

Die von Georgien beantragte einseitige Verurteilung Russlands kam damit nicht zustande. Georgien wirft Russland "ethnische Säuberungen" vor. Tiflis hatte deshalb vom IGH Notfall-Maßnahmen gefordert, um Russland zu stoppen.

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