Das Verfassungsgericht wies die Klage dreier inhaftierter Australier zurück.
Das indonesische Verfassungsgericht hält die Todesstrafe bei Drogenvergehen für verfassungsgemäß. Mit seiner Entscheidung wies das Gericht am Dienstag eine Klage von drei Australiern zurück, die wegen Drogenschmuggels zum Tode verurteilt wurden. Sie hatten zusammen mit sechs weiteren Komplizen im Jahr 2005 versucht, 8,3, Kilogramm Heroin von der Ferieninsel Bali nach Australien zu schmuggeln.
Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass das Recht auf Leben nicht das Strafgesetz außer Kraft setze, das für schwere Verbrechen die Todesstrafe ermöglicht.
Ende des Jahres 2006 saßen 134 Todeskandidaten in indonesischen Todeszellen, darunter 37 Ausländer, die meisten davon wegen Drogenvergehen.