Gerichtsurteil
Inzest bleibt in Deutschland strafbar
13.03.2008
Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt: Ein deutsches Geschwisterpaar hat gemeinsam vier Kinder. Das Oberste Gericht urteilte: Inzest bleibt strafbar.
Sex zwischen Geschwistern und anderen Blutsverwandten bleibt in Deutschland verboten. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte am Donnerstag in Karlsruhe den entsprechenden Paragrafen des Strafgesetzbuches als verfassungsgemäß. Der Paragraf 173 sieht vor, dass der "Beischlaf unter Verwandten" mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden kann.
Haftstrafe
Im aktuellen Fall ging es um ein Geschwisterpaar aus
Sachsen, das gemeinsam vier Kinder hat. Der Kläger Patrick S. saß deshalb
bereits zwei Jahre im Gefängnis und muss nun wegen der Geburt der jüngsten
Tochter vermutlich eine weitere Haftstrafe antreten. Die Verfassungsrichter
erklärten, der Gesetzgeber überschreite seinen Spielraum nicht, wenn er "die
Bewahrung der familiären Ordnung vor den schädigenden Wirkungen des Inzests
unter Strafe stellt".