Piergiorgio Welby

Kampf um Legalisierung der Sterbehilfe in Italien

19.12.2006

Die römische Staatsanwaltschaft drängt auf ein Urteil im Fall des an Muskeldystrophie leidenden Patienten, der sterben will.

Zur Vollversion des Artikels
 
Zur Vollversion des Artikels

Der Kampf des an Muskeldystrophie (degenerative Muskelerkrankung) leidenden Patienten Piergiorgio Welby sorgt weiterhin für politische Unruhe in Italien. Die römische Staatsanwaltschaft hat am Dienstag bei einem Zivilgericht in Rom Einspruch gegen den Beschluss der Richterin Angela Salvio eingereicht, die am Samstag Welbys Antrag auf Abschaltung der Geräte abgelehnt hatte, die ihn künstlich beatmen und am Leben halten.

Widersprüchliche Gesetzgebung
Salvio hatte betont, nach italienischem Recht könne einem solchen Gesuch nicht stattgegeben werden. Das Gericht hatte das Parlament aufgefordert, sich mit dem Thema zu beschäftigen und Lücken im Gesetz zu schließen. Die Stellungnahme des Zivilgerichts sei laut Staatsanwaltschaft widersprüchlich, weil man einerseits Welbys Recht auf Abbruch ungewollter Therapie anerkenne, ihm jedoch diesen Schritt wegen mangelnder Gesetzgebung nicht erlaube. Der Einspruch der Staatsanwaltschaft soll von einem dreiköpfigen Gericht in Rom überprüft werden. Ein Urteil ist in den nächsten Tagen zu erwarten.

Unterstützung im katholischen Italien
Zur Unterstützung für Welbys Forderung hatte die Radikale Partei am Samstagabend zu Mahnwachen für den Kranken in 50 verschiedenen Städten aufgerufen. Mehrere hundert Menschen hätten an den Solidaritätskundgebungen teilgenommen. Europaministerin Emma Bonino war bereits Anfang Dezember in einen zweitägigen Hungerstreik getreten, um Welby in seinem Kampf zu unterstützen.

Im katholischen Italien sind sowohl aktive als auch passive Sterbehilfe verboten, nur bei gehirntoten Patienten ist die passive Euthanasie erlaubt. Ärzten drohen bei Zuwiderhandlung bis zu 15 Jahre Haft.

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel