Kriegsverbrecher

Karadzic äußert sich nicht zur Anklage des UN-Tribunals

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"Dieses Gericht hat kein Recht, ein Verfahren gegen mich zu führen", meinte Karadzic. Die Anklage wirft ihm unter anderem Genozid vor.

Der ehemalige Präsident der bosnischen Republika Srpska, Radovan Karadzic, hat es vor dem UNO-Tribunal für Kriegsverbrechen in Ex-Jugoslawien (ICTY) abgelehnt, sich zu der kürzlich ergänzten Anklageschrift zu äußern. "Ich werde mich zur Anklage nicht äußern. Dieses Gericht hat kein Recht, ein Verfahren gegen mich zu führen", meinte Karadzic.

"Ich bestreite die Anklage aufgrund meiner Vereinbarung mit der internationalen Staatengemeinschaft, deren Vertreter (1996, Anm.) der US-Balkan-Beauftragte Richard Holbrooke war", sagte Karadzic in Anspielung auf die angebliche Einigung mit Holbrook, die ihm Straffreiheit sichern sollte. Demnach soll Holbrooke dies Karadzic im Juli 1996 versprochen haben, vorausgesetzt er würde sich von seinem Amt und aus der Öffentlichkeit zurückziehen, was er auch getan hat.

Anklage wirft Karadzic Genozid in zwei Punkten vor
Die zuletzt vorige Woche erweiterte Anklage wirft Karadzic in zwei Punkten Genozid vor. Einer bezieht sich auf das Massaker in Srebrenica - wo im Sommer 1995 rund 8.000 muslimische Stadteinwohner von Truppen der bosnischen Serben ermordet wurden - und der andere auf Kriegsverbrechen in Bosnien-Herzegowina im Jahr 1992. Die Anklage bringt Karadzic mit Kriegsverbrechen in 27 Gemeinden Bosniens in Verbindung.

Terror und "ethnische Säuberungen"
In weiteren fünf Punkten der Anklage werden Karadzic Verbrechen gegen die Menschlichkeit, in vier Punkten auch Verstöße gegen das Kriegsrecht angelastet. Die Vorwürfe gegen den Ex-Präsidenten der Republika Srpska konzentrieren sich auf "ethnische Säuberungen" in der Zeitspanne 1992-1995, "Terror gegen die Zivilbevölkerung" im Rahmen der Belagerung der bosnischen Hauptstadt Sarajevo, aber auch auf die Geiselnahme von rund 380 UNO-Soldaten im Mai und Juni 1995.

Anklageschrift zurückgewiesen
Karadzic wurde im Juli vorigen Jahres in Belgrad festgenommen und an das UNO-Tribunal nach Den Haag überstellt. Vor dem Tribunal wollte er sich im vergangenen Sommer nicht zu der damals geltenden Anklage äußern, die sich auf Kriegsverbrechen in 47 bosnischen Kommunen bezog. Die neue Anklageschrift wurde von Karadzic in einem im Jänner eingereichten Einspruch als zu ausführlich und "ebenso schlecht wie die noch geltende" zurückgewiesen.

Nicht schuldig
Der Tribunalssenat hat entsprechend den geltenden Regeln des UNO-Tribunals erklärt, dass Radovan Karadzic, der sich nicht zur Anklageschrift äußern wollte, somit auf unschuldig in allen Anklagepunkten plädiert habe.

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