Deutschland

Karlsruhe schränkt Speichern von Telefondaten ein

19.03.2008

Das Speichern von Telefondaten in Deutschland ist nur unter Auflagen möglich: Das Oberste Gericht erlaubt es nur bei schweren Straftaten.

Zur Vollversion des Artikels
© dpa
Zur Vollversion des Artikels

Das deutsche Bundesverfassungsgericht (BVG) hat das Gesetz zur umstrittenen Speicherung von Telefondaten eingeschränkt. Nach dem am Mittwoch verkündeten Eilbeschluss des Gerichts dürfen die Daten zwar ein halbes Jahr lang gespeichert werden. Sie dürften jedoch nur für Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat an die Behörden weiter geleitet werden, hieß es. Dies war zuvor einfacher möglich. Die Eilanträge von FDP-Politiker Burkhard Hirsch und mehreren Bürger hatten damit teilweise Erfolg.

Nach dem auch zur Terrorabwehr gedachten Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung müssen alle Telefon-, Internet- und Handyverbindungsdaten ein halbes Jahr lang gespeichert werden. Die Kläger sahen darin eine Verletzung ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Das Gesetz gilt seit Jänner.

Zur Vollversion des Artikels