Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fällte ein entsprechendes Urteil.
Kruzifixe dürfen nicht in den italienischen Schulklassen hängen, weil damit das Recht der Schüler auf Religionsfreiheit verletzt wird. So urteilte am Dienstag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der einen entsprechenden Antrag einer italienischen Staatsbürgerin annahm. Kreuze in den Klassenzimmern würden auch das Recht der Eltern verletzen, die Kinder nach den eigenen Überzeugungen zu erziehen.
Die Straßburger Richter urteilten, dass die italienische Regierung der Italienerin eine Entschädigung von 5.000 Euro für moralische Schäden zahlen müsse. Die Frau finnischer Abstammung führt seit Jahren einen Kampf gegen Kruzifixe in den italienischen Klassenzimmern. Das Verfassungsgericht in Rom hatte im Jahr 2005 beschlossen, dass das Kreuz bleiben dürfe. Die Verfassungsrichter lehnten damals einen Antrag des Verwaltungsgerichts der nordostitalienischen Region Venetien ab, wonach das in italienischen Schulen und öffentlichen Ämtern aufgehängte Kreuz dem Prinzip der Trennung von Kirche und Staat widerspreche.
In der Vergangenheit hat es in Italien schon mehrfach Diskussionen um Kreuze in Klassenzimmern gegeben. Auch Papst Benedikt XVI. hatte sich in die Debatte eingeschaltet und sich nachdrücklich für die Darstellung von Kruzifixen in der Öffentlichkeit ausgesprochen.